Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.09.2020 JHA/059/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Vorlage: | V-JHA/20/175 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 260 KB | |
![]() | 20200603Antrag LCV Jugendwerkstätten 1 MB |
Kreisamtsrat trug aus der Vorlage vor.
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wurde einstimmig folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für
die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg im Rahmen der
Übergangsphase der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d. MS v. 30.10.2015 – 306-51
742) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben,
maximal 18.334,00 EUR jährlich pro Jugendwerkstatt,
mithin für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 27.501,00 EUR
pro Jugendwerkstatt.