Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisamtsrat trug aus der Vorlage vor.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg im Rahmen der Übergangsphase der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d. MS v. 30.10.2015 – 306-51 742) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 EUR jährlich pro Jugendwerkstatt, mithin für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 27.501,00 EUR pro Jugendwerkstatt.