Der Kreistag stimmte
mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung dem Antrag der
CDU-Fraktion vom 23.12.2019 zu, so dass Vereine, die einen Kunstrasenplatz aus
dem Sonderförderprogramm bezuschusst bekommen haben, dann, wenn dieser Platz
erneuert bzw. saniert werden muss, durch den Landkreis einen Zuschuss in Höhe
von 40 % der dafür anfallenden Kosten erhalten. Anstelle einer Sanierung ist
ein Umbau auf ökologisch verträgliche Variante zu bevorzugen. Die Gewährung des
Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit durch
Haushaltsmittel.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt erteilte Kreistagsvorsitzenden Götting das Wort.
Kreistagsvorsitzender Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, stellten den Antrag seiner Fraktion vom 23.12.2019 nebst Begründung vor.
Kreistagsabgeordnete Wichmann, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Freizeit, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KUL/20/156 vor.
Kreistagsabgeordnete Thomée wies darauf hin, dass sich die Gruppe GRÜNE/UWG aus ökologischen und finanziellen Gründen gegen ein Förderprogramm von Kunstrasenplätzen ausspräche und bat darum, den hier vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen.