Der
Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
1.
Der Landkreis Cloppenburg zahlt das Entgelt in der
Kindertagespflege für die Dauer des Betriebsverbotes aufgrund der Nds.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus bis zur
Beendigung des Betriebsverbotes in der Kinderbetreuung bis zum 11.05.2020 in
Höhe der durchschnittlichen Förderungszeiten der letzten 3 Monate der
Regelbetreuung fort.
2.
Kostenbeiträge werden für wahrgenommene Notbetreuung oder
ausgefallene Regelbetreuung ab dem 16.03.2020 bis zur Beendigung des
Betriebsverbotes, maximal bis zum 10.05.2020 nicht erhoben.
3.
Ausfallzeiten werden den Tagespflegepersonen je zur Hälfte
der tatsächlich angefallenen Ausfalltage je betreutem Kind abgerechnet.
Kreistagsabgeordnete
Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß
Vorlage V-JHA/20/163 vor.