Kreisverwaltungsrat Uchtmann trug die wesentlichen Inhalte der Vorlage vor.
Kreistagsabgeordneter Karnbrock möchte wissen, ob durch das Land Niedersachsen eine erneute Anpassung ab 2022 zu erwarten sei. Kreisverwaltungsrat Uchtmann verneinte dies mit dem Hinweis, dass es sich um eine einmalige Fördersumme handele, die dann fortgeschrieben und durch die Steigerungs- und Minderungsraten nach dem Statistischen Bundesamt verändert werde.
Kreistagsabgeordneter
Dr. Vaske stellte fest, dass mit der Neuregelung der Kindergartenbezuschussung
durch den Landkreis Cloppenburg ein Akzent gesetzt werde, um der steigenden
Notwendigkeit der frühkindlichen Bildung Rechnung zu tragen.
Kreistagsabgeordneter
Riesenbeck hakte nach, auf welchen Beträgen die Fördersummen ursprünglich
basierten. Erster Kreisrat Frische berichtete, dass zu Anfang der 1990er Jahre
eine Förderung über eine Pauschale zu den Baukosten veranschlagt wurde. Dies
habe den Effekt gehabt, dass finanziell starke Gemeinden teurer bauten und auch
mehr Zuschüsse bekamen. Um dem entgegen zu wirken, sei dann Mitte der 90er
Jahre eine Umstellung auf eine Bezuschussung pro neu geschaffenem Platz
erfolgt. Der Betrag sei jährlich nach dem vom Statistischem Bundesamt in
Wiesbaden ermitteltem Baukostenindex ermittelt worden.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, dem
Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Der Landkreis Cloppenburg gewährt für den
Neu-/Erweiterungsbau zur Schaffung weiterer Kindergartenplätze pauschalen
Zuschussbetrag von 7.800,00 EUR pro Platz. Der Pauschalbetrag wird ab dem Jahr
2022 jährlich aufgrund der vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten
Steigerungsrate/Minderungsrate erhöht bzw. zu reduziert.
Der Kreisausschuss wird ermächtigt, zukünftig über die
Einzelanträge der Städte und Gemeinden zu entscheiden.