Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

  • Anfrage gem. § 56 NKomVG – Baum- und Strauchschnitt beim Kreishaus

 

Kreisrat Varnhorn verwies auf die vorliegende Anfrage der Gruppe GRÜNE/UWG zum Baumschnitt auf dem Kreisgelände vom 24.02.2020 und beantwortete die Anfrage wie folgt:

 

„Die beim Kreishaus durchgeführten Baum- und Strauchschnittarbeiten wurden durch eine Fachfirma durchgeführt. Diese wurde im Rahmen eines ordnungsgemäß durchgeführten Vergabeverfahrens im Rahmen eines Gartenpflegevertrages beauftragt.

 

Der Landkreis Cloppenburg ist aus Gründen der Gefahrenabwehr und Schadensverhütung gehalten, regelmäßige Baumüberprüfungen durchzuführen. Für das Areal des Kreishauses wurde diese Überprüfung vorgenommen und dabei jeder Baum einer Einzelfallprüfung unterzogen.

 

In Zweifelsfällen wird die untere Naturschutzbehörde hinzugezogen zwecks fachtechnischer Beratung. Im Rahmen der v. g. Arbeiten war eine Beteiligung hier entbehrlich, da ein entsprechender Bedarf für eine Beteiligung nicht festgestellt wurde.

 

Zur Vervollständigung der Anfrage wird mitgeteilt, dass auf dem Areal des Kreishauses zudem weitere 11 Hainbuchen gefällt wurden.

 

Hintergrund ist der Wunsch des Landkreises die vorhandene Infrastruktur mehr den Bedürfnissen des Fahrradverkehrs anzupassen. Dieser soll attraktiver gestaltet werden, um einerseits die Vorbildfunktion des Landkreises herauszuheben und des Weiteren, um die Parkplatzsituation auf dem Kreishausparkplatz zu verbessern.

 

Zu diesem Zweck soll ein Fahrradparkhaus mit ca. 160 Stellplätzen und einer Größe von ca. 200m² für die Bürgerinnen und Bürger und Beschäftigten errichtet werden. Im Rahmen einer Abwägung der unterschiedlichen Varianten stellte sich der Standort neben dem Anbau in Höhe des Eingangsbereiches als der Günstigste heraus. In diesem Bereich wurden die o. a. Hainbuchen gefällt.

 

Zur freiwilligen Kompensation werden auf dem Areal des Kreishauses in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde entsprechende CEF-Maßnahmen (=vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) durchgeführt.“

 

 

Zur Anwendung der Richtlinie FLL führte Kreisverwaltungsoberrat Meiners aus, dass es sich hierbei um eine Richtlinie handele, deren Anwendung nicht verbindlich sei. Der Rückschnitt sei vor Ort fachlich begutachtet worden.

 

Auf Rückfrage der Abgeordneten Nüdling ergänzte Kreisrat Varnhorn, dass die geplanten 160 Stellplätze den jetzigen Bedarf an Plätzen im Sommer darstellten.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.