Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Es wird auf die vorliegende Anfrage der Gruppe GRÜNE /UWG vom 03.02.2020 verwiesen.

 

Kreisverwaltungsoberrat Meiners trug hierzu wie folgt vor:

 

„Frage 1: Welche technischen Möglichkeiten zur Lösung des Gülle-Problems sind bekannt?

 

Es werden im Folgenden die bekannten mechanischen und biologischen Methoden zur Behandlung von Gülle berücksichtigt. Einflussnahmen z. B. über die Zusammensetzung des Futters finden keine Berücksichtigung.

 

Bei der natürlichen Trennung (Separation) ruht die Gülle im Behälter. Dabei setzen sich Fest- und Nährstoffe ab. Vor dem Abpumpen wird bewusst auf das Aufrühren verzichtet. Die eingedickte Gülle eignet sich zum Transport in entferntere Regionen, die dünne Phase zur Aufbringung auf den hofnahen Flächen.

 

Zur mechanischen Separation der Gülle in eine feste und flüssige Phase kommen Pressschnecken oder Zentrifugen zum Einsatz. Bei der Trennung über eine Pressschnecke wird die dünne Phase über ein Sieb abgeschlagen, während die feste Phase über einen Widerstand herausgedrückt wird. Je nach Feinporigkeit des Siebes und der Veränderung des Widerstandes kann letztlich durch Erhöhung des Drucks der Abscheidegrad beeinflusst werden, womit sich der Flüssigkeitsanteil im Feststoff in einer gewissen Bandbreite variieren lässt.

 

Zentrifugen nutzen die Fliehkraft zur Trennung der beiden Phasen nach dem Prinzip einer Wäscheschleuder. Anders als bei der Verwendung von Pressschnecken kommen neben Faserstoffen auch Feinstoffe in die feste Phase, was eine Nährstoffanreicherung dieser Phase bewirkt.

Zentrifugen können zu mehrstufigen Einheiten zusammengefasst werden.

 

Der Energiebedarf von Pressschnecken ist geringer als der von Zentrifugen. 

 

Separatoren können stationär oder mobil eingesetzt werden. Der mobile Einsatz ermöglicht es, auch geringe Güllemengen vor Ort zu behandeln.

Generell gilt, dass in beiden Phasen unterschiedliche Nährstofffraktionen gebunden sind. Durch die Intensität der Trennung aber auch durch die Auswahl einer bestimmten Separationsmethode, kann zu einem gewissen Grad Einfluss auf die Zusammensetzung der einzelnen Phasen genommen werden.

Die beschriebenen Separationstechniken werden nicht nur zur Phasentrennung mit dem Ziel des effizienteren Transports genutzt, sondern kommen auch in sogenannten Gülleaufbereitungsanlagen zum Einsatz. Unter diesem Begriff lässt sich eine Vielzahl von Verfahren und Technologien subsumieren, die eine über die oben beschriebene Separation hinausgehende Behandlung der Gülle (z. T. auch Behandlung von Geflügelmist) ermöglichen. Die Trennung der Fraktionen kann über die Feststoffabtrennung hinaus auch Schritte wie die Ammoniakstrippung – hierbei wird der Gülle Ammoniumstickstoff entzogen, der in Ammoniumsulfatlösung umgewandelt wird - beinhalten. Darüber hinaus können je nach Anlagentechnik weitere chemische Stoffe separiert und dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Am Ende des Prozesses stehen in der Regel eine wässrige Lösung, die je nach Behandlungsintensität Anteile der Güllebestandteile enthält, und ein nährstoffhaltiger Feststoff. Während der Feststoff in jedem Fall als Dünger Verwendung finden kann, ist die Nutzung der Flüssigphase als Dünger von den darin noch enthaltenen Nährstoffen abhängig. Sofern eine Nutzung der Flüssigphase zu Düngezwecken nicht in Betracht kommt, muss der Verbleib dieser Flüssigkeit in anderer Weise geregelt werden.

Exemplarisch für den Aufbau einer Güllebehandlungsanlage steht die nachfolgende Beschreibung:

Aus einem Vorlagebehälter, der entweder direkt mit Gülle oder im Zuge einer ersten Vorbehandlung der Gülle in Biogasanlagen aus diesen beschickt wird, gelangt die Gülle in eine Separationsanlage, in der Feststoffe von der wässerigen Phase abgeschieden werden. Anschließend findet die oben beschrieben Ammoniumstrippung statt. Die anfallende Ammoniumsulfatlösung wird aufgefangen und zur späteren Verwertung gelagert.

Im Anschluss findet die Wasseraufbereitung in einem Membranbioreaktor (MBR) statt. Stickstoff, Phosphor sowie organische Stoffe werden weitestgehend abgebaut. MBR wurden speziell für die Behandlung hochbelasteter Abwässer entwickelt. Sie kombinieren die biologische Abwasserreinigung mit einer Ultrafiltration. Für das Reinigungsergebnis ist die gewählte Porenweite der eingesetzten Membran von entscheidender Bedeutung. Im MBR wird die gesamte Biomasse zurückgehalten und in die Bioreaktoren zurückgeführt. Überschüssiger Schlamm durchläuft den Kreislauf komplett von vorn. Das gereinigte Wasser aus dem MBR wird der Anlage zur Umkehrosmose zugeführt. Hierbei handelt es sich ebenso wie bei der Ultrafiltration der MBR um ein physikalisches Trennverfahren, allerdings hält die Umkehrosmose auch im Wasser gelöste Stoffe weitgehend zurück. Selbst Bestandteile aus Tierarzneimitteln lassen sich auf diese Weise abfiltrieren. Die Nutzung von Verdampfern, in denen die Flüssigphase bis zur Verdampfung erhitzt wird, ist ebenfalls zur Trennung der in der Flüssigphase verbliebenen Nährstoffe vom Wasser geeignet. Bei diesem Vorgang werden die Nährstoffe den bereits zuvor angefallenen Feststoffen zugeführt, während das nach Kondensierung verbleibende Wasser auf andere Weise eingesetzt oder abgeleitet werden kann.

Je nach Ausbaustufe und Qualität der verwendeten Anlagen ist eine Abwasserreinigung möglich, die unter bestimmten Voraussetzungen die Einleitung des anfallenden Abwassers in eine dafür geeignete Vorflut zulässt.

Zur weiteren Verarbeitung des anfallenden Feststoffs können z. B. Trocknungs- und Pelletieranlagen zum Einsatz kommen.  

 

Frage 2: Welche dieser Verfahren werden bereits eingesetzt, welche weisen bereits Marktreife auf?

 

Die oben beschriebenen Verfahren kommen in unterschiedlichen Konstellationen zum Einsatz. Zur Marktreife bestimmter Anlagen kann die Verwaltung keine Angaben machen.

 

Frage 3: Welche Ergebnisse können diese Verfahren erzielen?

 

Wie oben bereits beschrieben, sind die Ergebnisse abhängig vom angestrebten Ziel. Vielfach wird eine schlichte Separierung ausreichend sein, um z. B. eine Gülle mit bestimmten Bestandseigenschaften zu gewinnen oder schlicht die Transporte für die Verbringung in weiter entfernte Gebiete rentabel zu machen. Ebenso ist eine Behandlung denkbar, die neben einleitfähigem Abwasser bestimmte chemische Stoffe separiert und damit zur weiteren Nutzung erschließt und die verbleibende Trockensubstanz als verwertbaren Dünger vermarktet.

 

Frage 4: Wurden in der Vergangenheit Genehmigungsanträge für die Realisierung solcher Verfahren seitens der Kreisverwaltung abgelehnt? Falls ja, wie häufig, wann und aus welchem Grund (bitte jede Ablehnung einzeln aufführen)?

 

Es wurden noch keine Bauanträge oder Anträge nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für derartige Anlagen abgelehnt.

 

Frage 5: Womit beschäftigt sich die Gesellschaft zur Förderung der Energiegewinnung aus Biomasse der Agrar- und Ernährungswirtschaft mbH? Welche Ergebnisse hatte ihre bisherige Arbeit?

 

Die Gesellschaft zur Förderung der Energiegewinnung aus Biomasse der Agrar- und Ernährungswirtschaft mbH (GAE) hat sich mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.05.2015 aufgelöst. Die Gesellschaft wurde am 20.10.2016 aus dem Handelsregister gelöscht.

Darüber hinaus war der Landkreis Vechta, nicht aber der Landkreis Cloppenburg, Mitglied der Gesellschaft. Weitere Informationen zur Gesellschaft sind hier nicht verfügbar.

 

Frage 6: Inwieweit können Biogasanlagen zur Lösung des Gülleproblems beitragen?

 

Biogasanlagen können aufgrund der erzeugten Energie, die für die Separations- und Trocknungsprozesse eingesetzt werden kann, einen Beitrag zur Entschärfung des Gülleproblems darstellen, wenn der erzeugte Gärrest in Gebiete verbracht wird, in denen ein Düngebedarf besteht. Der Gülleanteil in "nawaro"-Biogasanlagen beträgt mindestens 33% und liegt oftmals höher. Daneben werden andere Stoffe eingesetzt (z.B. Mais oder andere Abfälle).
Für einen Teil der Biogasanlagen wurde bereits die technische Einrichtung zur Separation und zur Trocknung der Gärreste genehmigt. Vielfach befinden sich die Techniken bereits in Betrieb. Damit wird ein Teil der in den Biogasanlagen eingesetzten Gülle transportwürdig aufbereitet, der dann in Mangelregionen verbracht werden kann. Auf ersten Anlagen wird ein Gärrest erzeugt, der in ein "marktfähiges", das heißt frei handelbares, Düngeprodukt für den Einzelhandel eingearbeitet werden kann.“

 

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.