Sitzung: 03.03.2020 Ausschuss für Kultur und Freizeit
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: V-KUL/20/155
Der Ausschuss für
Kultur und Freizeit beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende
Beschlussfassung vorzuschlagen:
Die Nr. 8 der Richtlinien zur Förderung der
Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg erhält rückwirkend ab dem 01.01.2020
folgende Fassung:
„Es wird ein Zuschuss in Höhe der
förderungsfähigen, ungedeckten Ausgaben, höchstens jedoch 5.000,00 EUR
gewährt“.
Die übrigen Vorschriften bleiben unverändert
bestehen.
Herr Kreisrat Varnhorn trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/20/155 vor.
Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt erkundigte sich unter Bezugnahme auf die Liste der in 2019 bewilligten und abgelehnten Anträge, aus welchen Gründen für den Auftritt des Motettenchors Friesoythe ein Zuschuss aus der Kulturförderrichtlinie erfolgt sei, nicht aber für den Auftritt des Nds. Sound Orchesters in Barßel.
Herr Landrat Wimberg erläuterte dazu, dass dabei die unterschiedliche Ausstrahlungswirkung über den örtlichen Raum hinaus entscheidend gewesen sei. Der Auftritt des Motettenchors Friesoythe sei im Gegensatz zu dem des Nds. Sound Orchesters mit internationaler Beteiligung erfolgt. Wenn Musikgruppen aus dem Landkreis in Gemeinden des Landkreises Konzerte geben, sei dies von der Förderung nicht abgedeckt. Das würde den Rahmen einer Förderung durch den Landkreis sprengen.
Herr Kreistagsabgeordneter Bohnstengel erläuterte ergänzend dazu, dass die Schwerpunkte des Motettenchors in der Erarbeitung und Aufführung großer Oratorien und geistlicher Musik mit Begleitung internationaler Künstler liege.