Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, bei 1 Enthaltung, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Die Verwaltung wird damit beauftragt ein Rahmenkonzept für ein Frauen- und Kinderschutzhaus für den Landkreis Cloppenburg zu erarbeiten, das sich mit grundsätzlichen Fragen wie der Standortwahl, der angestrebten Kapazität und einem geeigneten Träger/Betreiber auseinandersetzt. Das Ergebnis ist dem Sozialausschuss am 9. Juni 2020 vorzulegen.


Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung, Integration und Demografie, Dr. Neumann, trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/20/117 vor.

 

Kreisrat Varnhorn ergänzte, dass der Bund ein Förderprogramm von 60 Mio. EUR für die Schaffung von Frauen- und Kinderschutzhäusern aufgelegt habe. Bis die Förderrichtlinie komme, könne es noch einige Zeit dauern. Es sei aber zu erwarten, dass ca. 9 % bis 10 % der Mittel nach Niedersachsen fließen würden. Diese Förderung solle in Anspruch genommen werden. Dazu seien jetzt die ersten Weichenstellungen notwendig.

 

Das Land empfehle, die Frauenhäuser nicht mit weniger als 8 Plätzen einzurichten, so Kreisrat Varnhorn weiter. Unter 8 Plätze seien Frauenhäuser kaum wirtschaftlich zu führen. Mehr als 12 Plätze sollten es aber auch nicht sein, weil dann die Frauenhäuser überdimensioniert wären und nur schwierig zu händeln seien. Es sei angedacht, in Cloppenburg mit 8 - 10 Plätzen zu starten. Das Konzept müsse in den kommenden Wochen erstellt und ein Betreiber gesucht werden. Ein Angebot des Deutschen Roten Kreuzes liege bereits vor. Es gebe aber auch andere interessierte Einrichtungen.

 

Kreistagsabgeordneter Kolde brachte seine Freude zum Ausdruck, dass nach langer Diskussion der Durchbruch nun geschafft sei. Er machte nochmals die Notwendigkeit eines Frauenhauses im Landkreis Cloppenburg deutlich, zumal die Bevölkerung in den kommenden Jahren weiter wachse. Weiter gab er zu bedenken, dass Frauen häufig längere Zeit im Frauenhaus verbleiben müssten, weil es für sie schwierig sei, eine Wohnung zu finden.

 

Kreistagsabgeordneter Kolde sprach sich dafür aus, als Standort die Stadt Cloppenburg festzulegen, dies auch wegen der erforderlichen Sicherheit. Zur Anzahl der Plätze merkte er an, dass 8 - 10 Plätze ein Anfang sein könnten. Es gelte aber auch, die hohe Dunkelziffer von häuslicher Gewalt gegen Frauen zu beachten. Außerdem sei es wichtig, an die Kinder zu denken. Für die Kinder sei nicht nur Wohnraum erforderlich sondern auch Betreuung. Abschließend forderte er nochmals nachdrücklich, das Frauenhaus in der Kreisstadt zu errichten.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen plädierte einleitend für ein Frauenhaus in der Kreisstadt. Weiter verwies sie darauf, dass die Schaffung von 17 Plätzen beantragt und nach der Empfehlung von Fachleuten gerechtfertigt sei. 8 - 10 Plätze seien zu wenig, dies könne allenfalls als Kompromiss für einen Einstieg anerkannt werden, so Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen weiter. Sie befürwortete es, alle Chancen auf Fördermöglichkeiten auszuschöpfen und evtl. ein Modellprojekt zu überlegen. Es gebe auch unterschiedliche Förderprogramme für Frauenhäuser und Kinderhäuser.

Bei den Kinderhäusern gebe es das Qualitätssiegel „Blauer Elefant“ des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB). Sie schlug vor, z.B. das Kinderhaus in Leer zu besuchen. Auch dafür gebe es spezielle Zuschüsse.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen gab weiter zu bedenken, bei der Bauplanung auf eine flexible Nutzung zu achten und alle Möglichkeiten auszuloten.

 

Leiterin der Stabsstelle, Dr. Neumann, verwies hinsichtlich der Diskussion zur Anzahl der notwendigen Plätze auf das neue Ampelsystem bei der Suche nach freien Plätzen in Frauenhäusern. Welche Anzahl Plätze bedarfsdeckend sei, könne das Ampelsystem aber noch nicht belegen. Verlässliche Daten erwarte man frühestens in einem Jahr. Die ersten Erkenntnisse seien jedoch folgende: Großstadt „rot“, Umkreis der Großstädte „gelb“, ländlicher Raum „grün“.

 

Leiterin der Stabsstelle, Dr. Neumann, machte nochmals deutlich, dass ein Frauenhaus mit 17 Plätzen nicht praktikabel zu führen sei und setzte sich für eine Schaffung von 8 - 10 Plätzen ein. Die Kinderhäuser seien ein Thema des Jugendschutzes, wenn Kinder alleine untergebracht werden müssten. Das dürfe nicht verwechselt werden mit den Frauen- und Kinderschutzhäusern, in denen Mütter mit ihren Kindern aufgenommen würden.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck hielt es für grundsätzlich gut, dass nunmehr die Schaffung eines Frauenhauses konkret angegangen werde. Nach seiner Einschätzung seien 10 - 12 Plätze nicht zu viel, weniger Plätze seien evtl. nicht bedarfsgerecht.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock nahm Bezug auf die ersten Erkenntnisse des Ampelsystems. Die Überlastung der Frauenhäuser in den Großstädten und im Umkreis der Großstädte dürfe nicht auf die Landkreise übertragen werden. Es gelte auch, keine überdimensionierte Einrichtung zu schaffen.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer stellte fest, dass parteiübergreifend die Stadt Cloppenburg als Standort für ein Frauenhaus befürwortet werde. Die CDU-Fraktion spreche sich für die 2. Beschlussvariante aus. Er schlug vor, mit 8 - 10 Plätzen zu starten und regte an, bei der Erstellung des Konzeptes auch das Thema Kinderhaus zu überlegen.

 

Vorsitzender Dr. Vaske fasste die Diskussionsbeiträge dahingehend zusammen, dass die 1. Beschlussvariante übereinstimmend nicht in Betracht komme und stellte die 2. Beschlussvariante zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: