Beschluss: einstimmig beschlossen


Kreisverwaltungsoberrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/20/114 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck äußerte, dass er keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Heranziehung der Städte und Gemeinden bzw. Anpassung der Vereinbarung habe. Er bat jedoch um Auskunft, wie der Landkreis die fachliche Eignung der Sachbearbeiter vor Ort sichere. Zu bedenken sei nach seiner Einschätzung, dass bei geringen Fallzahlen die Sachbearbeiter/innen häufig auch andere Aufgaben übernehmen würden. Er frage sich auch, wie bei einer einzigen Fachkraft im Sozialamt die Vertretung bei Urlaub oder Krankheit geregelt sei.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen sprach sich für die Aufgabenerledigung vor Ort aus, hinterfragte aber, wie die Einarbeitung und Fortbildung der SachbearbeiterInnen, insbesondere in den kleineren Sozialämtern der Gemeinden, erfolge.

 

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder erläuterte, dass das Kreissozialamt In-House-Seminare anbiete, Dienstbesprechungen durchführe und Anfragen zur Rechtsanwendung telefonisch und schriftlich beantworte. Außerdem würden fachaufsichtliche Prüfungen durchgeführt. Es gebe einen regen und engen Kontakt zwischen den Sozialämtern der Städte und Gemeinden sowie dem Kreissozialamt. Zudem würde das Nds. Studieninstitut in Oldenburg, aber auch andere überregionale Bildungsträger, Seminare zu allen relevanten Themen anbieten. Sie räumte ein, dass die Vertretung bei Krankheit oder Urlaub durchaus ein Problem sein könne.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck ergänzte, dass er ebenfalls für eine wohnortnahe Aufgabenerledigung sei. Er regte jedoch an, im Rahmen der Verlängerung der Heranziehung diese Fragen zu bedenken.

 

Vorsitzender Dr. Vaske stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: