Sitzung: 11.02.2020 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: V-JHA/20/160
Kreisverwaltungsrat Uchtmann trug aus der Vorlage vor und wies auf die gestrichene Nennung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien hin. Diese kämen mittlerweile nicht mehr in großer Anzahl als Zugewanderte von „der Seite“ in die Statistik, sondern fänden sich in den Geburtenzahlen wieder. Damit erübrige sich eine gesonderte Erfassung mehr.
Kreistagsabgeordnete Thomeé erkundigte
sich nach dem Zustandekommen der angaben der 5. Spalte der
Kindergartenbedarfsplanung (zurückgewiesene Anträge).
Kreisverwaltungsrat Uchtmann erklärte, dass die Zahlen auf Rückmeldungen
einzelner Kindergärten basierten und das die Anzahl der Zurückweisungen
unterschiedlichste Gründe haben könne, bspw. wenn Eltern sich in mehreren
Einrichtungen parallel anmeldeten.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck befand es als gut, Flüchtlingskinder nicht
mehr gesondert zu erfassen. Dies verdeutliche die fortschreitende Integration.
Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Riesenbecks inwieweit Kinder von
zuziehenden, rumänischen Werkvertragsarbeitnehmer erfassbar seien entgegnete
Kreisverwaltungsrat Uchtmann, dass Zuzüge spezifischer Gruppen sich aus der
Kindergartenbedarfsplanung nicht ergäben. Der Kindergartenbedarfsplan stelle
insoweit eine kreisweite Rahmenplanung dar, in der die Geburtenzahlen mit 100%
berücksichtigt würden. In der angenommenen 100%ige Auslastungsquote seien die
Zuzüge statistisch inbegriffen. Ferner seien diese auch je nach Gemeinde sehr
unterschiedlich ausgeprägt.