Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 28.01.2020 „Unfall- bzw. Verkehrskommission im Landkreis Cloppenburg“ wird abgelehnt. Die Unfallkommissions- und Verkehrskommissionsarbeit wird auch weiterhin den Fachleuten von Polizei, Straßenbaulastträger und Verkehrsbörde überlassen


Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann trug den Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 28.01.2020 vor und ging auf die von der Kreisverwaltung in der Vorlage V-VERK/20/181 gemachten Ausführungen ein.

 

Dass die Entscheidungsgrundlage für die Unfall- und Verkehrskommission die rechtlichen Bestimmungen seien, sei nicht überraschend, merkte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann an. Und für politische Spielräume sei kein Platz. Im Straßenrecht sei jedoch Ermessen anzuwenden und in die Ermessensentscheidungen sollten sonstige Zweckmäßigkeitserwägungen einfließen. Die Verkehrssicherheit sei auch ein Zweck. Für verschiedene Varianten sei sehr wohl Raum gegeben.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann merkte zudem an, dass er auch keine erschwerte Terminfindung bei Erhöhung der Mitgliederzahl erkennen könne. Entsprechende Termine würden festgesetzt, an denen die Mitglieder teilnehmen könnten oder auch nicht, sofern keine Möglichkeit bestehe.

 

Darüber hinaus seien im Kreistag durchaus Fachleute vorhanden, die bei entsprechender Schulung die Aufgaben wahrnehmen könnten.

 

Insgesamt seien die Argumente der Kreisverwaltung nicht überzeugend. Durch eine Öffnung der Verkehrskommission erwarte er eine Verbesserung der Entscheidungen, teilte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann mit. Daher bleibe es bei dem gestellten Antrag auch für die Unfallkommission. Ergehe davon aus, dass die Polizei keine Einwände gegen eine Aufstockung habe.

 

Frau Kreisamtsrätin Uchtmann erläuterte, dass es im Landkreis Cloppenburg eine Unfallkommission gebe. Die Geschäftsführung dieser Kommission liege bei der Polizei. Weder dem Landkreis Cloppenburg noch dem Kreistag sei die Entscheidungsbefugnis für dieses Gremium gegeben. Daneben gebe es drei Verkehrskommissionen im Landkreis Cloppenburg. Hierbei handele es sich um verwaltungsinterne Arbeitsgruppen, die gebildet worden seien, um eine Zeitersparnis für die Entscheidungsprozesse zu erhalten. Diese Arbeitsgruppen seien neben der Verkehrsbehörde und der Polizei mit Fachleuten aus den Straßenmeistereien und der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr besetzt. Insgesamt sei eine effiziente Verfahrensstruktur zur Bearbeitung von Verkehrsangelegenheiten im Landkreis Cloppenburg gegeben. Dass eine Aus- und Weiterbildung von Kreistagsabgeordneten erfolgen könne, stellte Frau Kreisamtsrätin Uchtmann nicht in Frage. Jedoch sei der zeitliche Aufwand für die Arbeit in der Verkehrskommission nicht unerheblich und müsse neben der hauptberuflichen Tätigkeit der Kreistagsabgeordneten erbracht werden. Zudem sei kurzfristig über Anträge zu entscheiden. Hierfür befinde sich die Verkehrskommission in einem regelmäßigen Austausch bzw. Prozess. Soweit es gegeben sei, werde das Ermessen immer betrachtet und ausgeübt. Eine Aufweitung der Gremien sei aus den dargestellten Gründen entbehrlich.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Holthaus äußerte, dass die Entscheidungen der Verkehrskommission und Unfallkommission von der Bevölkerung nicht immer nachvollzogen werden könnten. Die Kommissionen seien stark an das geltende Recht gebunden, so dass nicht erwartet werden könne, dass immer positiv für den Antragsteller entschieden werde. Er sprach sich aber dafür aus, die Entscheidungen transparenter zu gestalten.

Eine Erweiterung der Kommissionen durch Kreistagsmitglieder werde nicht als sinnvoll erachtet. Die Vorgaben für eine Schulung seien sehr umfangreich. Zudem sei eine stetige Fortbildung unerlässlich. Dies sei zeitlich nicht machbar. Geschultes Fachpersonal sei vorhanden. Diese seien ständig im Geschäft. Daher werde der Antrag abgelehnt. Er beantrage jedoch, dass seitens der Kreisverwaltung geprüft werden solle, wie die Entscheidungen der Kommission transparenter gemacht werden könnten.

 

Auch Herr Kreistagsabgeordneter Meyer merkte an, dass die Entscheidungen der Kommissionen nicht immer nachvollziehbar seien. Es gebe wohl ein Kommunikationsproblem. Er sprach sich daher ebenfalls für mehr Transparenz aus. Zudem gab er zu bedenken, dass bei Erweiterung der Kommissionen um sechs Kreistagsmitglieder die Gefahr bestünde, dass die vier Fachleute von den Kreistagsmitgliedern überstimmt werde könnten.

 

Sowohl den Gemeinden als auch den Antragstellern werde die Möglichkeit gegeben, ihre Anträge in der Verkehrskommission einzubringen und zu begründen, erläuterte Herr Kreistagsabgeordneter Cloppenburg. Die Gemeinden seien zu den Besprechungen eingeladen und Antragsteller seien oft vor Ort eingebunden. Somit werde deren Anliegen ausreichend Gehör gegeben, auch wenn es nicht immer zu positiven Entscheidungen komme. Diese Entscheidungen sollten nachvollziehbar sein und in die Bevölkerung transportiert werden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann betonte, dass, wenn Ermessen gegeben sei, die zweckmäßigste Entscheidung getroffen werden solle. Dies könne auch mit einem größeren Personenkreis gelingen. Er sehe es als vorteilhaft an, wenn eine Entscheidung auf einer breiten Grundlage gefasst werde. Evtl. würden auch andere Entscheidungen getroffen. Zur Unfallkommission merkte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann an, dass die Polizei den Vorsitz habe, aber der Landkreis selber entscheiden könne, wer als Vertreter des Landkreises an der Unfallkommission teilnehme.

 

Herr Kreisrat Varnhorn verdeutlichte, dass die Verkehrsbehörde des Landkreises Cloppenburg die zuständige Behörde für die Anordnung der Verkehrseinrichtungen sei. Die Unfallkommission sei eine vorgeschriebene Einrichtung, deren Federführung bei der Polizei liege. Die Verkehrskommission sei ein beratendes Gremium, welches Empfehlungen ausspreche. In vielen Fällen sei jedoch nur eine gebundene Entscheidung möglich. Insbesondere die Einrichtung von Beschränkungen sei nur möglich, wenn dies zwingend erforderlich sei. Die Hürden für derartige Entscheidungen seien sehr hoch. Darüber hinaus sei die Anwendung von Ermessen erst dann möglich, wenn der Tatbestand erfüllt sei. Diese Voraussetzung werde oft schon nicht erfüllt. Herr Kreisrat Varnhorn stellte fest, dass es sich offensichtlich um ein Verständigungsproblem handele, was gelöst werden könne, wenn die Entscheidungen der Kommissionen mit mehr Transparenz in die Bevölkerung getragen werden. Dieser Ansatz erscheine zielführender als eine Aufweitung mit mehr Mitgliedern, die in den überwiegenden Fällen auch zu keiner anderen Entscheidung führen werde.

 

Von einem Aufblähen der Gremien erwarte er keine besseren Entscheidungen, teilte Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier mit. Oft sei das Gegenteil der Fall und dies führe zu größeren Debatten. Grundsätzlich sei es besser, je breiter man aufgestellt sei, merkte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann an.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, beendete die Diskussion und bat um Abstimmung.