Beschluss: zur Kenntnis genommen

Einführend stellte Herr Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer dar, dass bereits von Anfang an mit der Aufnahme der Planungen für den vierstreifigen Ausbau der E 233 feststand, ebenfalls die Lärmschutzinteressen im Bereich der Stadt Cloppenburg zu berücksichtigen. Der Landkreis habe, unterstützt von der Politik, gemeinsam mit der Stadt Cloppenburg massiv darauf hingewirkt, dieses Thema bei Land und Bund voranzubringen. Dies habe dazu geführt, dass der Auftrag für die Planung eines Lärmschutzes für die Ortsumgehung Cloppenburg erteilt wurde. Er sei froh, dass nunmehr die Planung vorgestellt werden könne. Hierbei handele es sich um ein gutes Ergebnis, welches ohne Ausbau der Ortsumghung für diesen Streckenabschnitt erreicht werden konnte. Sodann übergab er für die detaillierte Darstellung der Planung des Lärmschutzes für die Ortsumgehung Cloppenburg das Wort an Herrn Haberland, Leiter der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen.

 

Herr Haberland klärte zunächst darüber auf, des es sich bei der Ortsumgehung Cloppenburg um keinen offiziellen Planungsabschnitt im Rahmen der Planungen für den vierstreifigen Ausbau der E 233 handele.

 

Sodann erläuterte Herr Haberland anhand der in der Anlage 1 zu TOP 11.2 beigefügten Präsentation die Planungen für den Lärmschutz an der Ortsumgehung Cloppenburg.

 

Er zeigte zunächst die rechtlichen Vorgaben für die Erlangung von Lärmschutz auf und erläuterte dann, welche Anstrengungen unternommen wurden, um für den Bereich der Ortsumgehung Cloppenburg den Planungsauftrag für eine Lärmsanierung zu erlangen. Der Bund (BMVI) habe dann mit Erlass vom 20.02.2014 eine Entscheidung zum Lärmschutz getroffen. Die darauf fußende Berechnung habe jedoch ergeben, dass noch Schutzfälle verbleiben. Daher habe man nochmals auf den Bund eingewirkt, was zur Folge hatte, dass nunmehr Wall-/Wandhöhen von 2 m – 8 m erreicht werden konnten, kein passiver Lärmschutz erfolge und keine verbleibenden Schutzfälle mehr vorliegen. Der Vorentwurf sei dem BMVI im November 2017 vorgelegt und nunmehr abgesegnet worden.

 

Anhand von Lageplänen erläuterte Herr Haberland die einzelnen Veränderungen bzw. Neuerungen an Lärmschutzwänden und –wällen im Zuge der Ortsumgehung Cloppenburg.

 

Hinsichtlich der technischen Ausführung erläuterte Herr Haberland, dass eine Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwände im Bereich der Anschlussstelle Molberger Straße unproblematisch möglich sei, da bereits bei der Umsetzung dieser Maßnahme die neuen Höhen bekannt waren und die Lärmschutzwände dementsprechend errichtet wurden. Alle weiteren bestehenden Lärmschutzwände müssten zunächst dahingehend untersucht werden, ob ein Erhalt und eine Erhöhung sinnvoll und möglich sei. Sofern ein Ersatz erfolgen müsse, könnten die Lärmschutzwände evtl. näher an die Fahrbahn gesetzt werden, was von Vorteil wäre und eine weitere Lärmpegelminderung bewirke.

 

Insgesamt sei diese ausgehandelte Variante nicht schlechter als bei einem Ausbau, betonte Herr Haberland. Teilweise seien sogar bessere Ergebnisse erzielt worden.

 

Herr Haberland stellte die einzelnen Lärmschutzwände und –wälle dann anhand einer Simulation nochmals dar.

 

Er führte weiter aus, dass das vom BMVI genehmigte Ergebnis zum Lärmschutz der Ortsumgehung Cloppenburg der Stadt Cloppenburg vorgestellt worden sei. Die Stadt habe sich mit dem Entwurf und den Wandhöhen von teilweise bis zu 8 m einverstanden erklärt. Ein Vollschutz sei aufgrund der dann erforderlichen Wandhöhen von 11 m nicht auf den vorhandenen Brücken realisierbar. Diese müssten dann erneuert werden.

 

Als nächstes werde der Feststellungsentwurf unter Berücksichtigung der aktuellen Prognosebelastungen erstellt, erläuterte Herr Haberland. Es bestehe die Aussicht, aufgrund der neuen Zahlen evtl. ein noch besseres Ergebnis zu erhalten. Als weiterer Schritt erfolge die Überprüfung der vorhandenen Lärmschutzwände. Danach sei die Durchführung des Genehmigungsverfahrens geplant.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich nach der Grundlage für die angewandten Grenzwerte, da er diese als nicht ausreichend erachtete. Ferner bat er um Mitteilung, ob beim Ausbau der E 233 nur aktiver Lärmschutz erfolge und hier auch, so wie bei der Ortsumgehung Cloppenburg, auf passiven Lärmschutz verzichtet werde.

 

Grundlage für die Berechnung des Lärmschutzes auf der gesamten Strecke der E 233 sei die 16. BImSchV (16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes), erläuterte Herr Haberland. Für die Ortsumgehung Cloppenburg habe es eine Sonderlösung gegeben, die nur möglich sei, weil ein vierstreifiger Ausbau der E 233 erfolge. Ohne den Ausbau der E 233 werde es den vorgestellten Lärmschutz an der Ortsumgehung Cloppenburg nicht geben. Dieser Lärmschutz gehe teilweise sogar über die Lärmvorsorge hinaus. Bei der Lärmvorsorge sei auch passiver Lärmschutz vorgesehen, was hier nicht der Fall sei.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Tabeling erkundigte sich danach, ob aufgrund der Höhe der Lärmschutzwände eine Prüfung der Wohn- und Aufenthaltsqualität der angrenzenden Flächen erfolge. Dies sei eine Aufgabe, die im Planfeststellungsverfahren gelöst werden müsse, antwortete Herr Haberland.

 

Herr Kafrell, beratendes Mitglied des Verkehrsausschusses, merkte an, dass die Wirksamkeit der Lärmschutzwand bei schlechtem Wetter eingeschränkt sei, da der Lärm stärker reflektiert werde. Dies konnte Herr Haberland nicht bestätigen. Die Lärmschutzwände seien so konzipiert, dass der Lärm bei jeglichen Witterungsbedingungen absorbiert werde.

 

Der Lärm trete dort auf, wo der Kontakt zwischen Fahrzeug und Fahrbahn bestehe, äußerte Herr Kafrell. Von dort breite er sich auch auf die Gegenseite auf, und zwar besser, so dass dort ein höherer Lärmpegel entstehe. Herr Haberland merkte hierzu an, das als Grundlage für die Berechnung des Lärmschutzes hinsichtlich der Schallausbreitung der ungünstigste Fall angenommen werde.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann bemängelte, dass die angewandten Grenzwerte höher lägen als in der TA Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Bei Verdoppelung des Lärms könnten die Lärmschutzwände nicht so hoch gebaut werden wie nötig. Daher müsse der Verkehr hier weniger werden.

 

Der Verkehr auf der E 233 sei vorhanden und entwickle sich weiter, antwortete Herr Haberland. Und dieser Verkehr belaste auch die Ortsumgehung. Aufgrund der Erhöhung des Verkehrs bestehe die Aufgabe, den Lärmschutz auf der Ortsumgehung zu verbessern.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Cloppenburg merkte kritisch an, dass auch bei Ertüchtigung von Bahnstrecken mit einer Lärmerhöhung zu rechnen sei und Lärmschutz erforderlich werde, genauso wie beim Ausbau von Straßen. Daher zeige er sich verwundert, dass der Lärmschutz für die Ortsumgehung kritisiert werde und gleichzeitig durch Beantragung der Ertüchtigung der Bahnstrecke Osnabrück – Oldenburg eine Lärmerhöhung in Kauf genommen werde.

 

Der Lärmschutz in der Bundesrepublik Deutschland sei für jegliche Verkehrsart mangelhaft erwiderte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Vaske äußerte, dass Lärmschutzwände nur bis zu einer gewissen Höhe tragbar seien. Die Stadt Cloppenburg habe sich mit dem Entwurf einverstanden erklärt. Insgesamt könne eine Verbesserung für Cloppenburg erreicht werden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier zeigte sich enttäuscht, dass es für Bethen nicht mehr Lärmschutz gebe. Er erkenne aber die starken Bemühungen aller Beteiligten an und bewerte das Ergebnis nicht negativ. Der vierstreifige Ausbau der E 233 sei positiv für die Region. Er erkundigte sich zudem danach, welchen Einfluss es habe, wenn vermehrt Elektrofahrzeuge am Verkehr teilnehmen.

 

Elektrofahrzeuge seien bei geringen Geschwindigkeiten zwar leiser, erläuterte Herr Haberland. Bei hohen Geschwindigkeiten seien jedoch die Rollgeräusche überwiegend.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Meyer teilte mit, dass der Abschnitt der Ortsumgehung Cloppenburg nicht ausgebaut werde und hier bereits Lärmprobleme bestehen. Daher begrüße er den Entwurf zum Lärmschutz. Er betonte, das dieser Lärmschutz nur erreicht werde, weil die E 233 ausgebaut werde.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann fragte an, ob die Grenzwerte in den anderen Planungsabschnitten der E 233 eingehalten werden. Für den Ausbau der E 233 sei die 16. BImSchV anzuwenden, erklärte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski. Grundsätzlich würde aktiver Lärmschutz geprüft werden; es bestehe aufgrund der erforderlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aber die Möglichkeit, dass Grenzwerte überschritten werden und passiver Lärmschutz erfolgen müsse.