Beschluss: zur Kenntnis genommen

Radschnellverbindungen

 

Herr Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer gab einen kurzen Sachstand zum Thema Radschnellwege. Das für die Erstellung einer Potentialanalyse beauftragte Ing.-Büro Kaulen aus Aachen sei derzeit in der Prüfung der Grundlagen. Im Rahmen einer ersten Beteiligungsrunde seien die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die angrenzenden Landkreise, die Polizei, der ADFC, die Straßenbauverwaltung sowie verschiedene Behördenvertreter aus dem Hause in den Arbeitsprozess zur Entwicklung von möglichen Potenzialen für Radschnellverbindungen einbezogen worden. Die in diesem Termin erhalten Informationen müssten nun im Nachgang abgearbeitet werden. Eine zweite Beteiligungsrunde sei für Anfang Januar vorgesehen. Er hoffe, die ersten Ergebnisse dann im Februar vorstellen zu können.

 

 

Neuordnung der Straßenbauverwaltung

 

Herr Haberland berichtete über die Neuordnung der Straßenbauverwaltung. Dem zum 01.10.2018 neu errichteten Fernstraßen-Bundesamt (FBA) werden mit Datum vom 01.01.2021 die Bundesautobahnen zugeordnet. Somit müsse sich die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) neu aufstellen. Positiv sei, dass alle bestehenden 13 Standorte erhalten blieben. Hierbei handele es sich um Grundämter, von denen die Grundaufgaben, wie z. B. Unterhaltung, wahrgenommen werden. Für die Planung und den Bau von Maßnahmen, die im Bundesverkehrswegeplan festgehalten seien, werde eine Kooperation von zwei Grundämtern gebildet. Eine Kooperation werde von den Ämtern Lingen und Osnabrück gebildet. Die Federführung für diese Aufgaben innerhalb der Kooperation seien dem Geschäftsbereich Lingen übertragen worden. Somit könne die Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 weiterhin von dort betreut werden.