Es meldete sich eine Bürgerin aus Timmerlage und erkundigte sich hinsichtlich der Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 nach dem Lärmschutz für die Ortschaft Timmerlage. Sie fragte an, warum sich der Landkreis diesbezüglich nicht an die Aussagen des ehemaligen Landrates halte. Weiterhin bat sie um Auskunft zum Ausbau des nachgeordneten Wegenetzes, insbesondere hinsichtlich der Straße „Mittelwand“ in der Gemeinde Lastrup. Diese Straße sei zu schmal für den Begegnungsverkehr von Schwerlastfahrzeugen. Es gebe hier auch keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Für Fußgänger sei die Strecke gefährlich, auch weil keine Beleuchtung vorhanden sei. Sie forderte einen Ausbau der Straße mit zusätzlichem Neubau eines Radweges. Abschließend fragte sie, ob die geplante Brücke im Zuge der Straße „Ziegelstraße“ in Schnelten über die E 233 entfalle.

 

Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski erläuterte zunächst, dass es hinsichtlich der Aussagen des ehemaligen Landrates keine Diskrepanz gebe. Der Lärmschutz werde entsprechend der vorliegenden Ansprüche gewährt. Grundlage hierfür seien die gesetzlichen Vorgaben, wonach auch eine wirtschaftliche Betrachtung einfließe. Der hier angesprochene Planungsabschnitt 6 werde derzeit hinsichtlich des Lärmschutzes überarbeitet. Zum nachgelagerten Wegenetz teilte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski mit, dass der Bund nur die Wiederherstellung des Wegenetzes, welches als direkte Folge des Ausbaus der E 233 zerschnitten werde, übernehme. Sofern bereits jetzt schon ein unzureichender Zustand vorliege, sei der jeweilige Straßenbaulastträger in der Pflicht. Hierfür sei der Bund rechtlich nicht zuständig, sondern nur bei direkten Folgemaßnahmen.

Zur Brücke im Zuge der „Ziegelstraße“ nach Schnelten teilte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski mit, dass diese nicht mehr in der Planung enthalten sei. Es sei eine Überführung im Zuge der Straße „Haßkamp“ und die Erweiterung der Straße „Zur Bleiburg“ in Richtung Schnelten vorgesehen. Diese Verbindung sei in Abstimmung mit der Gemeinde Lastrup als ausreichend erachtet worden. Die Bürgerin erkundigte sich danach, ob im Bereich Oldendorf eine Wildbrücke eingeplant werde. Dies bejahte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski. Die Bürgerin merkte kritisch an, dass für die Tiere Brücken geschaffen würden und für die Bürger nicht, so dass z. B. die Landwirte deshalb Umwege fahren müssten.

 

Herr Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer erläuterte, dass diese Situation diskussionswürdig sei. Es würden die Belange aller in die Planungen einbezogen und einem Abwägungsprozess unterzogen, um die für alle verträglichste Planung zu erhalten.

 

Es meldete sich ein weiterer Bürger aus Timmerlage und fragte an, warum nicht ein 2 + 1-Ausbau der E 233 erfolgen könne, um Ressourcen und Flächen zu sparen. Hierzu teilte Herr Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer mit, dass es im Vorfeld umfangreiche Untersuchungen gegeben habe, die zum Ergebnis die Erforderlichkeit des vierstreifigen Ausbaus hatten. Dieser vierstreifige Ausbau sei zudem im Bundesverkehrswegeplan verankert, so dass es hier einen eindeutigen Planungsauftrag gebe.

 

Eine weitere Bürgerin aus Timmerlage erkundigte sich danach, warum der Rat der Stadt Cloppenburg hinsichtlich des Ausbaus der E 233 kein Interesse an den eigenen Bürgern zeige. Zudem bat sie um Auskunft, warum der Landkreis durch den vierstreifigen Ausbau der E 233 den Landwirten und auch der Umwelt solche Einschnitte zufüge. Für die erste Fragestellung sei die Stadt Cloppenburg zuständig, informierte Herr Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer. Die Einschnitte für die Landwirte und Umwelt müssten so wie sämtliche vorliegende Einschnitte abgewogen und ausgeglichen werden. Es sei ein nachvollziehbarer Interessenausgleich zu schaffen.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, merkte an, dass man nicht alle zufrieden stellen könne und beendete den Tagesordnungspunkt.