Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann trägt die Beschlussempfehlung vor und betont die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe nach § 35a SGB VIII. und fügt ergänzend hinzu, dass die Kreisverwaltung die berechtigte Hoffnung habe, dass die Poollösung langfristig im Vergleich zur Einzelfallbewilligung als positiv erweisen werde.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wurde  einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

1)   An der Soeste-Schule-Barßel wird die „Poolbildung zur inklusiven Beschulung“ über den 31.01.2020 hinaus dauerhaft unter Vereinbarung einer 6monatigen Kündigungsfrist weitergeführt.

2)   Die Schulbegleitung Michnik GmbH wird weiterhin mit der Poolbildung beauftragt und erhält hierfür ein Budget von 30.000 EUR/Monat zuzüglich der Personalkostenerhöhungen aufgrund tariflicher Erhöhungen und Stufensteigerungen.