Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski stellte den aktuellen Sachstand zum vierstreifigen Ausbau der E 233 anhand der einzelnen Planungsabschnitte vor.

 

Im Planungsabschnitt 8 erfolgten derzeit die letzten Arbeiten am Feststellungsentwurf. Mit der Zusammenstellung der Unterlagen würde bereits begonnen, so dass diese bald an die Planfeststellungsbehörde übergeben werden könnten. Parallel dazu würden derzeit noch neben der technischen Planung weitere Unterlagen aufgestellt und fortgeschrieben. Hierzu gehöre z. B. der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie. Diese Unterlagen diene der Vervollständigung des Feststellungsentwurfes. Des Weiteren sei z. Z. die Kostenfortschreibung in Bearbeitung. Diese sei noch dem Bund (BMVI) vorzulegen. Die Übergabe der Unterlagen zur Prüfung des Feststellungsentwurfes zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens werde aller Voraussicht nach noch im September erfolgen können.

 

Die Planungsbüros im Planungsabschnitt 6 arbeiteten derzeit am Feststellungsentwurf. Die vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung der Feststellungsentwürfe seien abgeschlossen. Mit den Planungsbüros sei abgestimmt, den Feststellungsentwurf im Sommer 2020 fertigzustellen und anschließend der Planfeststellungsbehörde zu übergeben.

 

Im Planungsabschnitt 5 würden die vorbereitenden Arbeiten für den Feststellungsentwurf weiter fortgeführt werden. Dazu gehörten neben der Berichterstellung zu der durchgeführten Fledermauskartierung, Vermessungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen im Bereich der Entwässerungsanlagen und dem nachgeordnetem Wegenetz. Die Planungsbüros stellten sich derzeit zu großen Teilen personell neu auf, so dass sie aus diesem Grunde Arbeitsaufgaben intern neu zuordneten. Auch deshalb werde ein aktualisierter Zeitplan erarbeitet. Ende 2020 wolle man mit dem Entwurf fertig sein.

 

Der Feststellungsentwurf für den Planungsabschnitt 4 werde erarbeitet. Für die zu verlegene K 163 würden derzeit ergänzende Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Als Ergebnis der letzten Fledermauskartierung sei in der Planung eine Fledermausbrücke ähnlich wie im Planungsabschnitt 8 westlich Burlagsberge vorzusehen. Dadurch ändere sich die Straßenplanung jedoch nicht. Der Feststellungsentwurf solle bis zum Frühjahr 2020 fertiggestellt sein und der Planfeststellungsbehörde übergeben werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Prof. Dr. Olivier nach dem Lärmschutz für Bethen verwies Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski an die hierfür zuständige NLStBV.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier führte aus, dass es in der Ortschaft Bethen Unruhe gebe, da noch keine Aussagen zum Lärmschutz für den Ort gemacht worden seien. Ohne Lärmschutz seien Veranstaltungen im Bereich der Basilika, insbesondere Außenveranstaltungen, kaum möglich.

 

Herr Haberland, Leiter der NLStBV, GB Lingen, teilte mit, dass ein Entwurf zum Lärmschutz beim BMVI eingereicht worden sei. Dieser Entwurf werde geprüft. Es gebe gute Signale, dass in Kürze ein positives Ergebnis vorgestellt werden könne. Auf weitere Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Prof. Dr. Olivier, ob es sich um eine zufriedenstellende Lösung handelte, antwortete Herr Haberland, dass dies davon abhänge, welche Ansprüche bestünden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Bothe, ob das Ergebnis in Zusammenhang mit der Überarbeitung des Lärmschutzes im Rahmen der Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 stehe, erklärte Herr Haberland, dass es sich im Planungsabschnitt 7 um eine Lärmsanierung handele, die gesondert von der Planung der E 233 durchgeführt werde.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich danach, wie lange es noch dauern werde, bis das Planfeststellungsverfahren für den Planungsabschnitt 8 beginne. Zudem bat er um Auskunft, ob weitere Kosten durch die Neuordnung der Planungsbüros generiert werden.

 

Der für den PA 8 eingereichte Feststellungsentwurf werde zunächst geprüft, teilte Herr Leitender Baudirektor Ribinski mit. Das Ergebnis müsse abgewartet werden. Dies könne seiner Einschätzung nach ca. 2 – 3 Monate dauern. Danach müssten die Unterlagen möglicherweise noch geringfügig überarbeitet werden. Die Beantragung des Verfahrens müsse dann durch die NLStBV erfolgen. Dies werde schätzungsweise 2020 möglich sein.

 

Darüber hinaus erläuterte Herr Leitender Baudirektor Ribinski, dass es nicht absehbar sei, dass aufgrund der Neuordnung der Planungsbüros eine Kostenanpassung erforderlich werde.