Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Kreisrat Varnhorn berichtete über den Sachstand zur Umsetzung des Nahverkehrsplan 2018. Hierzu verwies er auf die Ausführungen in der Vorlage V-VERK/19/167. Er ergänzte, dass Gespräche mit dem Landkreis Vechta zur Nutzung des Logos moobil+ und zu einem gemeinsamen Marketingkonzept geführt werden. Vor Übernahme des Logos seien noch Änderungen abzustimmen. Das Rufbussystem solle des Weiteren wissenschaftlich begleitet werden. Diese wissenschaftliche Begleitung solle noch vor dem Start des Rufbussystems am 01.04.2020 beauftragt werden. Die Ausschreibung hierzu sei in Arbeit.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann merkte zunächst an, dass er froh darüber sei, dass nunmehr zum Jahresende 2019 das Linienbündelungskonzept in den Nahverkehrsplan aufgenommen werde und somit die Synchronisierung der Linienbündel erfolgen könne. Dies sei dringend erforderlich gewesen. Sodann sprach er das Thema der überfüllten Schulbusse an. In diesem Zusammenhang bat er um Auskunft, ob bei starkem Schulbusverkehr das Rufbussystem belastet werde; sprich die Schülerkarten auch für das Rufbussystem gelten.

 

Grundsätzlich werde der Rufbus nicht für den Schülerverkehr eingesetzt, antwortete Herr Kreisrat Varnhorn. Dies könne evtl. in besonderen Ausnahmefällen für einzelne Fahrten erforderlich werden. Eine Entlastung des Schulbusverkehrs sei durch den Einsatz der Rufbusse auch nicht möglich, da es sich hierbei um Kleinbusse handele.

 

Zu den überfüllten Schulbussen merkte Herr Kreisrat Varnhorn an:

 

Dass nicht für alle Kinder Sitzplätze vorhanden seien, sei – auch vor dem Hintergrund der Sicherheit der Kinder – akzeptabel und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Nach den Vorgaben des Landkreises dürften sogar nur jeweils 50 % der nach den rechtlichen Bestimmungen zugelassenen Stehplätze belegt werden. Auch in anderen Verkehrseinrichtungen in den Städten seien nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden, so dass regelmäßig Stehplätze genutzt werden. Da nicht voraussehbar sei, wie viele Kinder wann den Schulbus nutzen, sei der Anspruch auf einen Sitzplatz für jeden Fahrgast auch organisatorisch nicht umsetzbar. Die Kreisverwaltung stehe in ständigem Austausch mit den Busunternehmen und führe stichpunktartige Überprüfungen durch. Überprüfungen vor Ort hätten keine dauerhaften Überfüllungen der Schulbusse ergeben; nur sehr selten seien mehr Kinder als zulässig befördert worden. Sofern eine dauerhafte Überfüllung vorläge, seien die Busunternehmen verpflichtet, zusätzliche Schulbusse einzusetzen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Tabeling teilte mit, dass auch er eine Überprüfung der Situation vor Ort vorgenommen und dabei festgestellt habe, dass keine Überfüllung des Schulbusses vorlag.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann merkte an, dass es bei der Beurteilung der Situation unterschiedliche Zielvorstellungen gebe, wonach man auch zu einem anderen Ergebnis komme könne. Zudem sei der Vergleich mit Verkehrsmitteln in den Städten nicht korrekt. Hier würden nicht so hohe Geschwindigkeiten gefahren wie in den Schulbussen außerhalb der geschlossenen Ortschaften.

 

Herr Kreisrat Varnhorn betonte nochmals, dass der Einsatz der Schulbusse aus organisatorischen Gründen nicht  anders möglich sei. Zudem wies er noch darauf hin, dass der ÖPNV ein sehr sicheres Verkehrsmittel sei. Die Unfallquote sei hier sehr gering. Sofern Unfälle geschehen, seien hier nur geringfügige Schäden zu verzeichnen. Die  Ansprüche an den Schülerverkehr seien zu hoch.