Kreisoberamtsrätin Lottmann berichtete über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Jugendhilferechts und stellte die Aufgaben und die Organisation des Jugendamtes sowie die wesentlichen Eckdaten vor.

 

Anmerkung: Der Bericht ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erkundigte sich, wie die Fallzahlen der stationären Unterbringungen im Vergleich zu anderen Landkreisen seien. Kreisoberamtsrätin Lottmann antwortete, dass die Fallzahlen des Landkreises Cloppenburg im durchschnittlichen Bereich liegen. Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Poppe wurde erklärt, dass im Landkreis Cloppenburg ca. 37.000 junge Menschen im Alter bis 20 Jahre leben.

 

Kreistagsabgeordnete Lüdders merkte an, dass sie bei den stationären Unterbringungen höhere Fallzahlen vermutet habe.

 

Herr Karnbrock wies darauf hin, dass es sich bei den genannten Fallzahlen um tatsächlich gewährte Hilfen zur Erziehung handele. Nicht bewilligte Hilfen seien in diesen Fallzahlen nicht enthalten. Nach Angaben von Kreisoberamtsrätin Lottmann seien im Jahr 2011 bislang gut 500 Beratungen erfolgt, ohne dass eine Hilfe zur Erziehung bewilligt worden wäre.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus erkundigte sich nach dem Ausbaustand der Krippenplätze. Pressesprecher Meyer teilte mit, dass nach jetzigem Planungsstand im Sommer 2013 für

24 % der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehe. Diese Zahl beinhalte die durch Tagesmütter tatsächlich betreuten Kinder unter 3 Jahren. In aller Regel betreuten Tagesmütter 2 bis 3 Kinder, obgleich sie nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen könnten. Daher sei ein Vergleich der vielfach genannten Zahlen kritisch zu hinterfragen. Kreisoberamtsrätin Lottmann verwies auf die nächste, ggfls. übernächste Jugendhilfeausschusssitzung, in der die Kindergartenplanung und die Kinderkrippenstatistik vorgestellt werde.