Der Schulausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, der Stiftung St. Vincenzhaus für den Schulneubau und der Einrichtung einer Mensa der Förderschule für die Förderschwerpunkte L und GE einen einmaligen Zuschuss von bis zu 2 Mio EUR nach Prüfung der bezuschussungsfähigen Baukosten durch die Hochbauabteilung des Landkreises zu gewähren. Mit diesem einmaligen Zuschuss sind sämtliche Baukosten für die vorgenannten Maßnahmen für die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Cloppenburg dauerhaft abgegolten, es erfolgt dafür keine Erhöhung des monatlichen Investitionsbetrages.

  


Herr Kreisrat Varnhorn trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/19/151 vor. Die Förderschule St. Vincenzhaus befinde sich in privater Trägerschaft für die Förderschwerpunkte L und GE. Im Gegensatz zu den staatlichen Förderschulen habe das St. Vincenzhaus einen Bestandsschutz auf den Förderschwerpunkt L. Der Kreistag habe bekanntlich beschlossen, dass der Landkreis Cloppenburg für die übergangsweise Weiterführung des Förderschwerpunktes L zentral an der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg eine Genehmigung durch die Landesschulbehörde beantragt und erhalten habe. Die Förderschule der Stiftung St. Vincenzhaus sei für eine ordnungsgemäße Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Cloppenburg unerlässlich und zeichne sich insbesondere auch durch die angegliederten Wohnheime aus. Derzeit seien von den insgesamt 170 Schülerinnen und Schülern der Förderschule 107 Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Cloppenburg, davon seien 13 Schülerinnen bzw. Schüler auch stationär im Wohnheim.

 

Die Stiftung St. Vincenzhaus plant einen Schulneubau für 7 Schulklassen einschließlich der erforderlichen Differenzierungsräume sowie Lehrerzimmer, Pausenraum und Neben- und Therapieräume als Ersatz für Räume, die zukünftig aus Brandschutzgründen nicht mehr verwendet werden können. Außerdem soll die vorhandene Kapelle zu einer Mensa umgebaut werden. Es ist keine Erhöhung der Schulklassen bzw. Schülerzahlen geplant.

 

Herr Kreisrat Varnhorn erläuterte weiter, dass in den Vorgesprächen mit der Geschäftsführung der Stiftung die Idee entstanden sei, statt einer Erhöhung des in dem monatlich zu zahlenden Schulgeld enthaltenen Investitionsbetrages einen einmaligen Zuschuss für die Baumaßnahmen zu gewähren.

 

Entgegen dem mit der Einladung versandten Beschlussvorschlag solle jedoch nicht der derzeitige monatliche Investitionsbetrag in Höhe von 114,99 EUR für 20 Jahre festgeschrieben werden, sondern durch den einmaligen Zuschuss von bis zu 2 Mio EUR sämtliche Kosten für die Baumaßnahmen Schulneubau und Umbau der Kapelle zu einer Mensa dauerhaft für die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Cloppenburg abgegolten sein.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken führte aus, dass die CDU-Fraktion die Förderschule der Stiftung St. Vincenzhaus als eine für den Landkreis Cloppenburg sehr positive Einrichtung ansehe, für die in jedem Falle eine Unterstützung notwendig und erforderlich sei. Auch wenn in der CDU-Fraktion über die Art der Unterstützung diskutiert worden sei, sei der von der Verwaltung vorgeschlagene geänderte Beschlussvorschlag ein sehr guter Kompromiss und biete durchaus Vorteile für beide Seiten. Es stelle sich aber die Frage, inwieweit der geleistete einmalige Zuschuss des Landkreises Cloppenburg gesichert wäre, falls das Gebäude vor Ablauf von mindestens 20 Jahren nicht mehr als Förderschule genutzt und damit nicht mehr für die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Cloppenburg zur Verfügung stände.

 

Herr Wolking, Geschäftsführer der Stiftung St. Vincenzhaus vertrat die Auffassung, dass dies nach der derzeitigen Entwicklung nicht denkbar sei. Sicherheitshalber könne jedoch ein Nutzungsrecht für den Landkreis Cloppenburg für den Schulneubau geregelt werden, da es sich um ein von der übrigen Anlage getrenntes Gebäude handele.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Bohnstengel hielt es ebenfalls für unwahrscheinlich, dass der Bedarf an Förderschulplätzen zurückgehen werde und deshalb unterstützt die SPD-Fraktion die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an die Stiftung St. Vincenzhaus. Die Förderschule der Stiftung sei für den Landkreis Cloppenburg sehr wertvoll, die Möglichkeit der gleichzeitigen stationären Unterbringung sei sehr zu begrüßen.

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Schute, ließ sodann über den durch die Verwaltung geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.