Beschluss: einstimmig beschlossen

Anschließend beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig bei einer Enthaltung, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Dem anliegenden Entwurf der Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln aus dem Wallheckenprogramm des Landkreises Cloppenburg in der unter Ziffer 4.2 geänderten Fassung wird zugestimmt.

 


Kreisverwaltungsoberrat Meiners verwies auf die Vorlage V-PLA/19/246 und bat um eine entsprechende Beschlussfassung der neu gefassten Richtlinie.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, begrüßte, dass die Förderbeträge an die Ist-Kosten angepasst würden und sprach sich für die Beschlussfassung aus.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann begrüßte ebenfalls die  Aktualisierung der Richtlinie. Er habe sich allerdings weitergehende Regelungen gewünscht.

Die Förderung von Stacheldraht für die Auszäunung halte er nicht mehr für tierschutzgerecht, daher stelle er den Antrag, diese Förderung in der Richtlinie zu streichen (Seite 3 unten, Ziffer 4.2). Es sei möglich, einen Wildschutzzaun stattdessen zu nehmen.

 

Kreisverwaltungsdirektor Meyer schlug vor, dies mit der Landwirtschaftskammer abzuklären.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt befürwortete die Erhöhung der Förderbeträge. Die Richtlinie werde neue Anreize schaffen. Man solle den Stacheldraht allerdings nicht zwangsläufig ausschließen.

Er beantragte, dies bis zur nächsten Kreisausschusssitzung mit der Landwirtschaftskammer abzustimmen und dann entsprechend beschließen zu lassen.

 

Kreistagsabgeordneter Dirk Vaske erklärte, seiner Meinung nach sei Stacheldraht bei Rinderhaltung noch erlaubt, bei Pferden hingegen nicht. Er befürwortete die vom Kreistagsabgeordneten Hackstedt vorgeschlagene Vorgehensweise.

 

Kreistagsabgeordneter Schute sprach sich im Namen der CDU- Fraktion für die Neufassung aus.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erklärte, auch ihre Fraktion unterstütze die Neufassung in der vorgeschlagenen Form. Es sei an der Zeit, hier die Förderbeträge zu erhöhen.

 

(Anmerkung der Verwaltung: Die Landwirtschaftskammer und das Veterinäramt des Landkreises wurden zur Verwendung von Stacheldraht als Auszäunung beteiligt. Demnach sind Stacheldrahtzäune für Rinder nach wie vor zulässig und tierschutzgerecht.

In der Pferde- und Schafhaltung sind Stacheldraht- und Drahtknotengitter tierschutzwidrig, falls sie allein verwendet werden.

Die Richtlinie wurde unter Ziffer 4.2 etwas geändert. Die Änderung ist im zu beschließenden Entwurf kenntlich gemacht worden.)