Der Antrag der Gruppe Grüne /UWG, das Kompensationsverzeichnis der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises auf der Website des Landkreises Cloppenburg zu veröffentlichen, wurde mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung vom Ausschuss für Planung und Umwelt abgelehnt. Dem Kreistag wurde eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.

 


Kreisverwaltungsoberrat Meiners trug die Vorlage zum Antrag der Gruppe Grüne/UWG hinsichtlich der geforderten Veröffentlichung des Kompensationsverzeichnisses auf der Website des Landkreises gemäß V-PLA/18/236 vor. Anhand der beiliegenden Präsentation verwies er insbesondere auf die wenigen, nicht aussagekräftigen Pflichtangaben und gab die Einhaltung des Datenschutzes zu bedenken. Aus Sicht der Verwaltung sei die Einstellung ins Internet nicht sinnvoll. Jeder Bürger könne sich bei der persönlichen Einsichtnahme besser und umfassender informieren und dabei ggfls. auch weitere Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz erhalten. Gerade diese persönliche Einsichtnahme ermögliche es, den Bürger aufzuklären über die vorgenommenen Eintragungen im Verzeichnis.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann dankte für den Vortrag, bekräftigte aber seinen Antrag. Trotz der Bedenken der Verwaltung solle das Kompensationsverzeichnis im Internet veröffentlicht werden. Er sehe dies als eine vertrauensbildende Maßnahme gegenüber dem Bürger. Es sei dem Bürger durchaus zuzutrauen, mit einem derartigen Angebot der Einsichtnahme im Internet umzugehen. Die Gesellschaft sei auf dem Weg in eine digitale Welt. Mit der Veröffentlichung seien diese Informationen barrierefrei für Jedermann abzurufen. Der Landkreis Cloppenburg könne hier eine Vorreiterrolle einnehmen.

 

Kreistagsabgeordneter Götting entgegnete, es sei fraglich, ob mit der Veröffentlichung mehr Vertrauen gebildet werde. Zum einen habe jeder Bauherr 6 Jahre Zeit für die Umsetzung, in der die Kompensation aber bereits im Kompensationsverzeichnis eingetragen sei. Zum anderen müsse der Bauherr eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft für die Kompensation hinterlegen. Jeder habe damit ein Interesse an einer schnellen Abnahme nach Fertigstellung, um seine Bürgschaft zurück zu erhalten.

 

Auf Rückfrage des Abgeordneten Kolde erklärte Kreisverwaltungsdirektor Meyer, dass es nach seinem Kenntnisstand derzeit im näheren Umfeld keinen Landkreis gebe, der dieses Verzeichnis veröffentlicht habe.

 

Die Präsentation ist beigefügt.