Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Anschließend beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt bei 4 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 12 Nein-Stimmen, dem Kreistag die Ablehnung des Antrages der SPD zu empfehlen.

Der Antrag der SPD- Fraktion, den Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für auswärtige Auszubildende und Schüler an den Standorten Cloppenburg, Löningen und Friesoythe zu prüfen, wurde mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung vom Ausschuss für Planung und Umwelt abgelehnt. Dem Kreistag wurde eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.“

(Anmerkung: Die vorstehende Änderung ist aufgrund der Protokollgenehmigung vom 22.11.2018 vorgenommen worden.)

 


Kreistagsabgeordneter Bohnstengel erläuterte den Antrag der SPD- Fraktion.

Auszubildende und Schüler kämen oft weit her und suchten eine Unterbringungsmöglichkeit, um hier in der Region eine Ausbildung zu absolvieren oder eine Schule zu besuchen. Es wäre wünschenswert und auch ein Standortvorteil für die Betriebe, wenn hier Angebote gemacht werden könnten. Es solle daher ein Konzept mit möglichen Kooperationspartnern erstellt werden. In Vechta gäbe es bereits für die PHWT etwas Vergleichbares. Kleinere Betriebe seien mit dieser Aufgabe überfordert, aber gemeinsam sei vieles möglich. Hier solle der Landkreis initiativ tätig werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer erklärte, der Bedarf sei sicherlich gegeben. Es gebe aber bereits private Initiativen sowie Maßnahmen gemeinnütziger Organisationen wie z B. das Kolpingbildungswerk. Er sehe die Notwendigkeit einer hoheitlichen Beregelung durch den Landkreis nicht.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte, er halte die Wohnungsbaugesellschaft für geeignet, um diesen Wohnraum zu schaffen. Der Markt werde dies nicht selbst regeln und daher sei es wichtig hier wie von der SPD- Fraktion vorgeschlagen tätig zu werden.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt entgegnete, er sehe durchaus den bestehenden Bedarf, aber auch die positiven Beispiele bereits bestehender Initiativen. Die Schaffung von derartigen Unterbringungsmöglichkeiten sei keine öffentliche Aufgabe.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken gab zu bedenken, dass die Prüfung des Bedarfs nur mit der Zielsetzung erfolgen könne, danach auch tätig zu werden. Hier sehe er aber die Betriebe und Unternehmen zunächst in der Pflicht, sich um entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten für ihre Auszubildenden bedarfsgerecht zu kümmern.