Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Sozialausschuss beschloss mit 1 Ja-Stimme, 2 Enthaltungen und 7 Nein-Stimmen, dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 10.08.2018 dahingehend, dass der Landkreis Cloppenburg einen Wohnungsbau-Topf für den sozialen Wohnungsbau schafft, in dem ab 2019 drei Jahre lang jeweils drei Millionen Euro bereitgestellt werden, abzulehnen.

 

 

 


Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen nahm Bezug auf das Schreiben der Gruppe GRÜNE/UWG vom 10.08.2018 und ergänzte, dass man immer wieder auf das Problem der fehlenden kleinen und bezahlbaren Wohnungen stoße. Es bestehe hier ein großer Bedarf. Es gebe derzeit zwar eine rege Bautätigkeit, davon würden sozial schwache Bürger aber nicht profitieren. Die Vorlage der Verwaltung beziffere zwar das Volumen der Neubauten, sie enthalte aber keine Angaben, wie viele Wohnungen für sozial schwache Bürger gebaut würden.

 

Nach ihren Recherchen, so Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen weiter, sei dies ein bundesweites Thema. Andere Landkreise würden durchaus Wohnungsbauprogramme auflegen. Einige Kommunen hätten dazu eigene Wohnungsbaugesellschaften gegründet.

 

Es seien Investitionen an der richten Stelle notwendig, führte Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen aus. Das Wohnraumversorgungskonzept mit seiner Bedarfsanalyse zeige die Richtung auf. Nun sei der Landkreis gefordert, in die Offensive zu gehen. Der Vorschlag, in den nächsten 3 Jahren jeweils 3 Mio. EUR über die Wohnungsbaugesellschaft im sozialen Wohnungsbau zu investieren, sei eine gute Maßnahme. Hier werde das Geld an der richtigen Stelle eingesetzt. Die Dauer von 3 Jahren sei notwendig, um nachhaltige Wirkung zu erzielen. Wichtig seien die soziale Ausrichtung sowie die Beachtung baubiologischer und energetischer Standards.

 

Kreisamtsfrau Focken trug die Stellungnahme der Verwaltung zum vorliegenden Antrag entsprechend der Vorlagen-Nr. VSOZ/18/079 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken betonte einleitend, dass der soziale Wohnungsbau kein originäres Thema des Landkreises sei. Dies sei eine Bundes- und Landesaufgabe und dort gebe es bereits ausreichende Maßnahmenpakete und finanzielle Mittel für diesen Zweck. Er bezweifele daher, ob es sinnvoll sei, dass sich der Landkreis hier noch zusätzlich engagiere. Des Weiteren gab er zu bedenken, dass das Problem eher ein städtisches sei und weniger ein Problem in Flächenlandkreisen.

 

Zudem könne auch darauf vertraut werden, dass der Markt dies regele, so Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken weiter. Derzeit würden gezielt kleinerer Wohnungen gebaut. Ferner bezweifele er, dass die Wohnungsbaugesellschaft diese Aufgabe mit dem vorhandenen Personal umsetzen könne. Außerdem sei die Baubranche bereits aktuell stark ausgelastet. Insgesamt wertete Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken den Antrag als falschen Ansatz und nicht überzeugend. Er schlug daher vor, den Antrag abzulehnen.

 

Kreistagsabgeordneter Kolde vertrat die Auffassung, dass es im Landkreis Cloppenburg durchaus ein Wohnraumproblem geben würde. Weiter bekräftigte er, dass der soziale Wohnungsbau sehr wohl Aufgabe des Landkreises sein müsse. Neben dem Bund müssten auch die Kommunen vor Ort sich dem Problem stellen.

 

Der Landkreis Cloppenburg sei ein wirtschaftlich aufstrebender Landkreis mit rd. 166.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, deren Zahl in den kommenden Jahren weiter wachse. Die Zahlen sprächen also dafür, auch den sozialen Wohnungsbau anzugehen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels würden künftig auch bezahlbare Wohnungen für alte Menschen notwendig sein. Kreistagsabgeordneter Kolde stellte fest, dass der Landkreis lenkend eingreifen müsse, andernfalls drohe der Wohnungsbau in die falsche Richtung zu gehen.

 

Kreistagsabgeordneter Kolde stellte die Frage in den Raum, wie mit dem Wohnungsproblem umzugehen sei. Ob ein Förderprogramm von 3 Mio. EUR jährlich in den nächsten 3 Jahren der richtige Weg sei, ließ er offen. Es sah die Problematik als Prüfauftrag für die Politik und Verwaltung und forderte Mut, diesen Weg zu gehen. Er schlug vor, die Wohnungsbaugesellschaft in die Diskussion einzubeziehen. Die finanziellen Mittel hätte der Landkreis, damit gäbe es keinen Grund das Thema „vom Tisch zu wischen“.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Kolde erläuterte Erster Kreisrat Frische, dass die Verwaltung bewusst auf einen Beschlussvorschlag verzichtet hätte, um der politischen Diskussion und Entscheidungsfindung in den Gremien nicht vorzugreifen.

 

Kreistagsabgeordneter Arkenau meinte ebenfalls, dass der soziale Wohnungsbau eine Aufgabe des Landkreises sein solle und schlug vor zu prüfen, was notwendig und machbar sei.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen wollte den Hinweis auf die fehlende Zuständigkeit nicht gelten lassen. Außerdem zeigte sie sich nicht davon überzeugt, dass der Markt alles regele, dann könne es auch in die falsche Richtung gehen. Nicht nur Bund und Land müssten lenkend eingreifen, auch der Landkreis. Hinsichtlich der Landesprogramme meinte sie, dass diese kaum greifen würden. Es sei eine wichtige Aufgabe, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum strukturiert und durch die richtigen Anreize zu lenken.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken sah ebenfalls weiteren Informationsbedarf und bat daher um Erläuterungen durch die Wohnungsbaugesellschaft. Er bekräftigte aber nochmals, dass der Landkreis der falsche Ansprechpartner sei. Insgesamt halte er den Antrag für wenig durchdacht. Er bezweifele, dass die gewünschten Effekte eintreten würden.

 

Beratendes Mitglied Ahlers äußerte die Meinung, dass sich Bund und Land aus dieser Problematik zurückgezogen hätten. Er appelliere daher, sich für die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes einzusetzen.

 

Der stellv. Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Dr. Vaske, meinte zusammenfassend, dass die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen sei und schlug vor, dass ein Vertreter der Wohnungsbaugesellschaft in einer der nächsten Sitzungen zum Thema vortragen solle.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bestand auf Nachfrage des stellv. Vorsitzender Dr. Vaske auf die Durchführung der Abstimmung über den vorliegenden Antrag.

 

Stellv. Vorsitzender Dr. Vaske stellte den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 10.08.2018 zur Abstimmung.