Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/18/121 vor.

 

Frau Lindner gab den Hinweis, dass Herr Vey (lfd. Nr. 4 der Vorschlagsliste der Männer) bereits seit 2009 Schöffe ist und nach § 35 Nr. 2a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Amt als Jugendschöffe auch ablehnen könne. Dies sei auf der Vorschlagsliste noch zu vermerken.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig die vorgelegten Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.