Kreisoberamtsrätin
Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/18/112 vor.
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wurde
einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Kreistag beschließt
die Bezuschussung von Krippenbauten ab Baubeginn 01.01.2017 wie folgt zu
ändern:
a)
Der Höchstbetrag für Baukosten richtet sich nach dem
BKI-Mittelwert inkl. Regionalfaktor und wird jährlich zum 01.08. angepasst
b)
Der Höchstbetrag für die Ausstattungskosten einer
Krippengruppe wird auf 40.000 Euro festgelegt.
c)
Aus Vereinfachungsgründen wird bei der
Zuschussberechnung die Gesamtsumme der Bau- und Ausstattungskosten zugrunde
gelegt.
d)
Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die Einzelanträge
der Städte/ Gemeinden zu entscheiden.