Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei 2
Gegenstimmen Folgendes:
Die Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit für
Rabenkrähen und Elstern wird nach § 26 Abs. 2 des Niedersächsischen
Jagdgesetzes um 5 Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert.
Kreistagsabgeordneter Middendorf, Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Umwelt, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-PLA/18/200 vor.