Der Vorsitzende trug den Sachverhalt lt. Vorlage-Nr. V-SCHUL/11/023 vor.

Er wies Herrn Dr. Hoffschroer auf die ihm obliegenden Pflichten der Amtsverschwiegenheit, des Mitwirkungsverbotes und des Vertretungsverbotes hin.

Sodann wurde Dr. Hoffschroer vom Vorsitzenden per Handschlag verpflichtet und unterzeichnete eine Erklärung über die Verpflichtung.