Betreff
Ausfallbürgschaft in Höhe von 125.000,00 EUR für ein von der Großleitstelle Oldenburger Land AöR aufzunehmendes Darlehn
Vorlage
V-KA/15/279
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Annahme der Ausfallbürgschaft über 125.000 EUR für die Großleitstelle Oldenburg AöR zu beschließen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Von der Großleitstelle Oldenburger Land AöR soll ein Darlehen in Höhe von insgesamt 750.000,00 EUR aufgenommen werden. Mit dem Darlehen sollen Ersatzbeschaffungen in der EDV-Technik nebst Software und ähnlich kurzlebige Technik der Großleitstelle und Notleitstelle finanziert werden.

 

Die Großleitstelle Oldenburger Land AöR hat um Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von einem Sechstel (jede der sechs Trägerkörperschaft zu gleichen Teilen) für dieses Darlehen i.H.v. 750.000,00 EUR gebeten. Die Bürgschaft beträgt damit je Trägerkörperschaft 125.000,00 EUR.

 

Das Darlehen wird zu den sich aus dem Ausschreibungsergebnis ergebenden Bedingungen gewährt - die nachfolgend mit angenommenen Prognose-Höchstwerten eingetragen sind:

 

Betrag:             750.000,00 EUR

Nominalzinssatz:           0,55 % p. a. fest bis zum Ende der vierjährigen Vertragslaufzeit

Tilgung:                        Ratentilgung: in gleichen monatlichen Raten

Auszahlungskurs: 100 %

Restschuld:                   Vollständige Tilgung nach Ablauf der vierjährigen Vertragslaufzeit.

 

Der Kreditgeber wird mit Blick auf § 144 NKomVG das Darlehen nur unter der Voraussetzung bewilligen, dass die Trägerkörperschaften der Anstalt die Ausfallbürgschaften hierfür übernehmen.

 

Durch die Übernahme der Bürgschaft kann das Darlehen zu günstigen Kommunalkreditbedingungen gewährt werden.

 


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

P1.127000 - Rettungsdienst

Die Höhe der zu zahlenden Zinsen und der anfallenden Abschreibungen hat unmittelbare Auswirkungen auf die durch den Landkreis zu zahlende Umlage an die Großleitstelle Oldenburger Land AöR.