Betreff
Antrag der Gemeinde Saterland auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse (Ausstattung Behindertentoilette des Schulzentrums Saterland mit einem Wickeltisch im Rahmen der Umsetzung der schulischen Inklusion) - Maßnahme-Nummer: 400
Vorlage
V-SCHUL/15/085
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, der Gemeinde Saterland für die Ausstattung der Behindertentoilette des Schulzentrums Saterland mit einem Wickeltisch im Rahmen der Umsetzung der schulischen Inklusion - unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses der Hochbauabteilung des Schul- und Kulturamtes des Landkreises Cloppenburg bezüglich der anerkennungsfähigen Maßnahmekosten - einen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu höchstens 3.500,00 Euro zu gewähren.


Sachverhalt:

 

Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch notwendige

Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der

Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich 33,33 Prozent und in den Sekundarbereichen I und II

50 Prozent der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Zudem hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg bezüglich notwendiger Aufwendungen

für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die Schulen

nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen grundsätzlich

bezuschussungsfähig sind.

 

Die Gemeinde Saterland hat mit Schriftsatz vom 31.07.2014 für die Ausstattung der Behindertentoilette des Schulzentrums Saterland mit einem Wickeltisch im Rahmen der Umsetzung der schulischen Inklusion die Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse beantragt.

 

Die anerkennungsfähigen Maßnahmekosten belaufen sich nach Mitteilung der Gemeinde Saterland auf 7.000,00 Euro. Der Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse würde sich auf 3.500,00 Euro belaufen.

 

Die Prüfung der Hochbauabteilung des Schul- und Kulturamtes des Landkreises Cloppenburg bezüglich der anerkennungsfähigen Maßnahmekosten ist noch nicht abgeschlossen.

Die Maßnahme wurde in das Investitionsprogramm der Kreisschulbaukasse für das Haushaltsjahr 2015 aufgenommen.