Betreff
Antrag der Gemeinde Lastrup auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse (Anlegung von 3 Kunstrasen-Kleinspielfeldern auf dem Schulhof der Oberschule Lastrup) - Maßnahme-Nummer: 441
Vorlage
V-SCHUL/15/080
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, der Gemeinde Lastrup für die Anlegung von 3 Kunstrasen-Kleinspielfeldern auf dem Schulhof der Gemeinde Lastrup unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses der Hochbauabteilung des Schul- und Kulturamtes des Landkreises Cloppenburg einen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu höchstens 78.849,97 Euro zu gewähren.


Sachverhalt:

 

Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch notwendige

Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der

Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich 33,33 Prozent und in den Sekundarbereichen I und II

50 Prozent der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Zudem hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg bezüglich notwendiger Aufwendungen

für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die Schulen

nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen grundsätzlich

bezuschussungsfähig sind.

 

Die Gemeinde Lastrup hat mit Schriftsatz vom 22.05.2015 für die Anlegung von 3 Kunstrasen-Kleinspielfeldern auf dem Schulhof der Oberschule Lastrup die Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse beantragt.

 

Nach Mitteilung der Gemeinde Lastrup belaufen sich die anerkennungsfähigen Maßnahmekosten auf 157.699,94 Euro. Der Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse würde sich auf 78.849,97 Euro belaufen.

Die Prüfung bezüglich der Höhe der anerkennungsfähigen Kosten durch die Hochbauabteilung des Schul- und Kulturamtes ist noch nicht abgeschlossen.


Die Maßnahme wurde in das Investitionsprogramm der Kreisschulbaukasse für das Haushaltsjahr 2016 aufgenommen.