Betreff
Überörtliche Prüfung gem. §§ 1 bis 4 NKPG - Prüfungsmitteilung zu Handlungsoptionen von Kommunen hinsichtlich ihrer Sparkassen
Vorlage
V-KA/15/276
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Prüfungsmitteilung des Präsidenten des Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die Handlungsoptionen von Kommunen hinsichtlich ihrer Sparkassen zur Kenntnis zu nehmen.


Sachverhalt:

 

Der Landesrechnungshof hat im Rahmen der ihm übertragenen Aufgabe der überörtlichen Prüfung im Jahr 2014 eine Querschnittsprüfung bei verschiedenen Kommunen hinsichtlich der Handlungsoptionen von Kommunen hinsichtlich ihrer Sparkassen vorgenommen. Die Prüfung erstreckte sich auf Fragen zur Verwaltung der Trägerschaft, zur Gewährträgerhaftung, zur Abführung nach § 24 NSpG, zu den Aufgaben im Rahmen regional- und strukturpolitischer Zielsetzung sowie zum Risikomanagement hinsichtlich der Landessparkasse zu Oldenburg.

 

Zwischenzeitlich liegt die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes über die durchgeführte Prüfung vor. Gemäß § 5 Abs. 1 NKPG ist die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichts unverzüglich dem Hauptorgan der kommunalen Körperschaft, d.h. dem Kreistag bekannt zu geben. Jedem Mitglied des Organs ist auf Verlangen Einsicht in den Schlussbericht zu gewähren. Darüber hinaus ist nach der Bekanntgabe die Prüfungsmitteilung an sieben Werktagen öffentlich auszulegen, soweit schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Als Zusammenfassung der Prüfungsmitteilung ist anliegend ein Auszug aus dem Kommunalbericht 2015 des Präsidenten des Niedersächsischen Landesrechnungshofes beigefügt, in dem die wesentlichen Inhalte dargestellt sind.

 

Die gesamte Prüfungsmitteilung kann bei Bedarf eingesehen werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 Auszug aus dem Kommunalbericht 2015