Betreff
Prüfung eines weitergehenden Bedarfs an Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe
Vorlage
V-JHA/15/077
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 21.07.2015 folgendes beschlossen:

a)      das Förderprojekt „Pro-Aktiv-Center“ wird zunächst für den ersten Bewilligungszeitraum vom 01.07.2015 bis 30.04.2017 weitergeführt

b)      es wird die Höchstfördersumme entsprechend der noch zu verabschiedenden Richtlinie beantragt

c)      die notwendige Kofinanzierung wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt

d)      das Caritas-Sozialwerk wird weiterhin mit der Durchführung von „PACE“ beauftragt.

 

Darüber hinaus wurde es abgelehnt, finanzielle Mittel in Höhe von 60.000 Euro neben dem Förderprojekt „PACE“ für bereits begonnene und geplante Maßnahmen bis zum Ende des Jahres 2015 zur Verfügung zu stellen. Die Kreisverwaltung wurde beauftragt, einen über PACE hinausgehenden Bedarf an Jugendberufshilfe zu prüfen.

 

Seitens des Caritas-Sozialwerks wurde für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.06.2015 dargelegt, welche Maßnahmen aufgrund der nunmehr zur Verfügung stehenden geringeren Mittel im Rahmen von PACE wegbrechen bzw. nicht mehr im bisherigen Umfang durchgeführt werden können, und es wurde um kurzfristige Bereitstellung von weiteren finanziellen Mitteln gebeten. Aktuell hat das CSW erklärt, dass zunächst keine zusätzlichen Mittel beantragt werden.

 

Der Landkreis Cloppenburg ist sehr darum bemüht, jungen Menschen die nötige Unterstützung zukommen zu lassen, um ihre soziale Benachteiligung auszugleichen und sie persönlich zu unterstützen. Die Angebote der Jugendsozialarbeit bieten dafür geeignete sozialpädagogische Hilfen.

Die Jugendsozialarbeit ist eine begleitende Hilfe und wird geleistet im Rahmen der

-         Allgemeinen Jugendsozialarbeit

-         der Jugendberufshilfe

-         als Integrationshilfe/ Eingliederungshilfe

-         als Präventionshilfe.

In allen Bereichen wird der Landkreis Cloppenburg tätig u. a. durch die Jugendgerichtshilfe, durch Angebote für straffällig gewordene junge Menschen, durch die Schulsozialarbeit, durch PACE, durch die Unterstützung der Jugendwerkstätten sowie über das Projekt „Jugend stärken im Quartier“. Es handelt sich hier überwiegend um Projektmaßnahmen, die die Schulen im Landkreis Cloppenburg unterstützen. Darüber hinaus erfolgt eine weitere pädagogische Unterstützung im Rahmen des Hauptschulprofilierungsprogramms. Diese wird zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Durchführung berufsorientierter und berufsbildender Maßnahmen eingesetzt.

 

Im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf hat das Land Niedersachsen zum 01.08.2011 eine „Koordinierungsstelle Berufsorientierung“ im Kultusministerium eingerichtet. Die Koordinierungsstelle stellt für die allgemein bildenden Schulen ein Angebot von qualitätsgeprüften Modulen zur vertieften Berufsorientierung bereit, das das Regelangebot an Schulen und Berufsberatung ergänzt und von den Schulen nach Bedarf und Kapazität abgerufen werden kann. Sie entlastet weiterhin die allgemein bildenden Schulen von organisatorischen Aufgaben, Vertragsabschlüssen und der Finanzierung der abrufbaren Module. Diese Maßnahmen sind durch das Nds. Kultusministerium und die Bundesagentur für Arbeit voll finanziert. Es ist Aufgabe der Schulen, gemäß ihrem schulformspezifischen Bildungsauftrag mit Unterstützung, z.B. von außerschulischen Partnern zielgerichtete Berufsorientierungsmaßnahmen durchzuführen. Zu den o. g. Modulen gehören u. a. praktische Berufsweltorientierung, Berufsfelderkundungen, branchenbezogene Praxiserfahrung, Talentwerkstatt, Handlungsorientiertes Training für die Realisierung von Ausbildungswünschen. Außerdem gehören Kompetenzfeststellungsverfahren ebenfalls zur Berufsorientierung.

 

Diese Maßnahmen wurden bisher teilweise über „PACE“ abgewickelt, weil dies über die großzügige Auslegung und die finanziellen Mitteln möglich war. Nunmehr wird im neuen Richtlinienentwurf für PACE (noch nicht in Kraft getreten) – wie bereits in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses berichtet – der Schwerpunkt auf die Einzelförderung und Betreuung gelegt.

Damit müssen jedoch nicht die von PACE durchgeführten Berufsorientierungsmaßnahmen wegfallen, sondern können über die o. g. Koordinierungsstelle Berufsorientierung“ beim Kultusministerium beantragt und finanziert werden. Das Kultusministerium weist ausdrücklich auf die seit 2011 bestehende Servicestelle hin und bittet die Schulen darum, diese Möglichkeit der Unterstützung vielfältig zu nutzen.

 

Aus Sicht der Verwaltung reichen die vielfältigen Möglichkeiten durch das Land, die Bundesagentur für Arbeit, die o. g. verschiedenen Förderprojekte und die weiteren freiwilligen Leistungen der Kreisverwaltung aus, um den Bereich der Jugendberufshilfe/ Jugendsozialarbeit im notwendigen Umfang abzudecken.

Des weiteren hat das CSW in einem Gespräch versichert, dass die notwendige Netzwerkarbeit weiterhin im Rahmen von PACE geleistet wird.