Betreff
Antrag der PARLOS gemeinnützige GmbH auf Gewährung von Zuschüssen für die Haushaltsjahre 2016 - 2018 für die Suchtberatungsstelle DROBS in Cloppenburg
Vorlage
V-SOZ/15/053
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Drogenberatungsstelle DROBS in Cloppenburg übernimmt Aufgaben im Bereich der Versorgung, Beratung und Behandlung für Gefährdete und Abhängige von überwiegend illegalen Drogen im Gesamtversorgungssystem des Landkreises Cloppenburg.

 

Der Zuschuss des Landkreises wurde im Kreistag am 23.10.2014 für das Haushaltsjahr 2015 in einer Höhe von 132.000,00 € als Defizitfinanzierung beschlossen. Der Zuschuss wird zur Deckung von Personalkosten sowie zusätzlichen Kosten für eine Reinigungskraft und Sachkosten genutzt. Aufgrund der Defizitfinanzierung wurden zurückliegend nur die tatsächlich für die DROBS nachgewiesenen Kosten durch den Landkreis übernommen, ein Überschuss entstand also nicht. Die vorab kalkulierten Kosten wurden in der Vergangenheit regelmäßig für die DROBS auch tatsächlich benötigt.

 

Aufgrund der Langzeiterkrankung einer Mitarbeiterin wurde der Zuschuss auf Wunsch der Fachstelle seinerzeit nur für 2015 beschlossen, da die Höhe der Personalkosten für die nachfolgenden Jahre nicht absehbar war. Nach Ablauf einer befristeten Berentung geht die PARLOS davon aus, dass das Arbeitsverhältnis weiter bestehen bleiben und die Mitarbeiterin zum 01.01.2016 in die Beratungstätigkeit bei der DROBS zurückkehren wird. Dementsprechend wurden die Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2016-2018 erstellt. Sollte dies nicht der Fall sein, zeichnet sich ein dauerhafter Ersatz durch die derzeitige Krankheitsvertretung ab. Nach Aussage der PARLOS werden dadurch keine höheren Personalkosten entstehen.

 

Für die folgenden Jahre beantragt die PARLOS jetzt jeweils den folgenden Kreiszuschuss:

·        2016:             134.277 €

·        2017:            136.235 €

·        2018:            138.234 €

 

Aus den anliegenden Haushaltsplänen ergibt sich bei den Sachausgaben keine Veränderung im Vergleich zu 2015. Bei den Personalkosten wurden jeweils pro Jahr tarifliche Erhöhungen des TVÖD um 2 % berücksichtigt. Für diese Erhöhung wird jeweils ein entsprechend erhöhter Zuschuss beim Landkreis beantragt.

 

Eine Abfrage bezogen auf 2012 bei den niedersächsischen Flächenlandkreisen hatte ergeben, dass der Landkreis Cloppenburg bereits 2012 mit den Zuwendungen für die Suchtberatung und –prävention im oberen Bereich lag. Eine aktuelle Kennzahl liegt dazu jedoch nicht vor. Außerdem sind diese Kennzahlen für sich genommen nicht aussagekräftig genug. Sie geben keine Auskunft über die Qualität des Angebotes an Suchtberatung im Landkreis Cloppenburg. Die Suchtberatung wird sowohl in beraterischer als auch in therapeutischer und nicht zuletzt präventiver Sicht, regional über den Landkreis verteilt und mit flankierenden Angeboten bestens vernetzt, optimal auf verschiedene Zielgruppen zugeschnitten, angeboten. So macht die Fachstelle seit 2014 zusätzliche Angebote im Bereich der weichen Drogen und der Führerscheinbewerber. Hierdurch wurde jedoch kein zusätzlicher Finanzierungsbedarf begründet.

 

Es ist zu beraten, ob

 

§         für die Suchtberatungsstelle DROBS für die Haushaltsjähre 2016 – 2018 der jeweils beantragte Zuschuss gewährt werden soll
Haushaltsjahr 2016:      134.277 €
Haushaltsjahr 2017:      136.236 €
Haushaltsjahr 2018:      138.234 €

§         der Zuschuss jeweils als Defizitausgleich gewährt werden soll

 


Finanzierung:

 

In der Haushaltsplanung 2016 ist der von der PARLOS für die Drogenberatungsstelle DROBS in Cloppenburg beantragte Zuschuss vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

 

Produkt: P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen

 


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag der PARLOS vom 20.08.2015 einschließlich Haushaltspläne 2016 - 2018