Betreff
Antrag des St. Josefs- Hospital Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung und Erweiterung des Krankenhauses Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/15/124
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisverwaltung schlägt dem Ausschuss für Planung und Umwelt vor, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der St.-Josefs-Hospital gGmbH, Cloppenburg wird – vorbehaltlich der Bewilligung der gesamten in Aussicht gestellten Landesmittel und vorbehaltlich der Kofinanzierung durch die Stadt Cloppenburg - gem. Grundsatzbeschluss des Kreistages v. 26.10.2010  ein Zuschuss in Höhe von max. 2.903.382 € zur Finanzierung des 1. Bauabschnitts der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme des Krankenhauses gewährt. Die Mittel werden zu Lasten der Haushaltsjahre 2017-2019 bereitgestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben v. 04.05.2015 und ergänzender Unterlagen v. 20.08.2015 beantragte das St.-Josefs-Hospital Cloppenburg gGmbH die Gewährung eines Zuschusses des Landkreises Cloppenburg in Höhe von 2.985.542 € für die Sanierung und Erweiterung des Krankenhauses  - 1. und 2. Teilabschnitt des 1. Bauabschnitts.

 

Rechtsnatur des Krankenhauses

Das St. Josefs-Hospital ist eine gemeinnützige GmbH und Betreiber des Krankenhauses. An dieser Trägergesellschaft „St. Josefs-Hospital gGmbH“ sind zu 48% die Stiftung St.-Josefs-Stift Cloppenburg und zu 52% die Stiftung Schwester Euthymia Stiftung, Vechta beteiligt. Grundstücke und Gebäude befinden sich im rechtlichen Eigentum der Stiftung St.-Josefs-Stift Cloppenburg, die diese dem St. Josefs-Hospital im Wege des Nießbrauchs zur Verfügung stellt.

 

 

Größe und Aufgabe des Krankenhauses

Das St. Josefs-Hospital ist im Nds. Krankenhausplan 2014 mit 264 Planbetten verzeichnet und stellt neben der Grund- und Regelversorgung aufgrund seines Spezialisierungsgrades eine überörtliche medizinische Versorgung sicher. Daneben ist es akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Hannover.

Das Krankenhaus beschäftigt 799 Mitarbeiter/innen.

 

 

Anlass der aktuellen Sanierungsmaßnahme

Das im Jahre 1863 bezogene und vom St.-Josefs-Stift geführte Krankenhaus wurde seit Bestehen in Abhängigkeit von steigenden Patientenzahlen immer wieder baulich erweitert, zuletzt 2002. Nachhaltige Maßnahmen zur Anpassung der baulichen Substanz, insbesondere im Hinblick auf eine wirtschaftliche Betriebsführung und Umsetzung eines funktionierenden medizinischen Konzepts folgten allerdings nicht. Vor diesem Hintergrund sind nun dringend umfassende Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen notwendig geworden. Die vorhandenen Bestandsdefizite betreffen insbesondere folgende Bereiche:

·               Der Haupteingang liegt abseits der Hauptzugangswege der gehfähigen Patienten und Besucher und ist, da er sich im 1. OG befindet, nur über eine Rampenanlage zu erreichen.

·               Die Krankenstationen sind aufgrund ihrer Größe (rd. 25 Betten, i.d.R. Dreibettzimmer) nicht wirtschaftlich zu betreiben. Der Unterbringungsstandard ist niedrig. Die hygienische Ausstattung ist unzureichend, teilweise steht nur eine gemeinschaftlich genutzte Dusche je Station zur Verfügung.

·               Die Erhöhung der Planbettenzahlen in 2013 um 35 Betten der Fachrichtung Orthopädie erfordert die Schaffung von Raumkapazitäten im Funktionsbereich Pflege.

·               Die Funktionsstelle Intensivmedizin verfügt nicht über eine Intermediate Care-Einheit.

·               Einzelne Betriebsstellen wurden in der Vergangenheit wegen des Bedarfs an verfügbaren Standorten im Hause eingerichtet, ohne die Erfordernisse medizinischer und pflegerischer Prozessabläufe zu berücksichtigen. Dies führt zu langen Wegen und Unübersichtlichkeit in der Nutzung. Betroffen sind hiervon insbesondere die Notaufnahme (EG) und die Radiologie (1. OG).

·               Der nordwestlich gelegene Gebäudetrakt ist aufgrund seiner baulichen Struktur und teilweise halbgeschossig zum Bestand versetzter Stockwerke nicht ohne Einschränkungen nutzbar.

 

 

Vorhaben

Die Antragsmaßnahme bezieht sich auf den 1. Bauabschnitt und beinhaltet zwei Teilabschnitte:

 

1.        Bauabschnitt (2015 -2019)

 

2.Bauabschnitt

I. Teilabschnitt (2015-2017/2018)

Umbau & Erweiterung Altbau Süd

 

II. Teilabschnitt (2018-2019)

Neubau West & Umbau Altbau Nord

 

Realisierung

nach 2019

 

Kosten vorauss. ca. 6-7 Mio. €

 

(nicht Antragsbestandteil)

Vorab:Provisorischer Haupteingang im EG, Bettenhaus

 

Vorab: Umzug Labor in EG Altbau Nord

Erweiterung Intensivstation mit IMC & CPU

 

Umbau Endoskopie/ Funktionsdiagnostik u. Pflege Altbau Nord

Neubau Zentrale Notaufnahme und MAZ

 

Provisorischer Haupteingang im EG Altbau Nord

 

Verlegung Liegendkrankenvorfahrt ins 1. OG

 

Neubau West mit Eingang, Arztdienst u. Pflegestationen

Neubau Pflegestation

Außenanlagen mit Vorfahrt und Parkplätzen

 

 

Ziele der Sanierung und Erweiterung

Mit dem Vorhaben sollen vor allem Betriebsabläufe optimiert und bauliche Defizite behoben werden. Prämissen der Zielplanung sind:

·        Verbesserung der Erreichbarkeit des Krankenhauses u. der Eingangssituation,

·        Optimierung der Unterbringungsstandards, Strukturierung Diagnostik – Therapie – Unterbringung, Vorhaltung von bedarfsgerechten Isolierzimmern,  Erweiterung der Intensivmedizin / IMC, Beachtung künftiger Behandlungsfelder wie z.B. Demenz, Bereitstellung einer effektiven Notfallversorgung

·        Schaffung von wirtschaftlichen Organisationseinheiten

·        Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter u. Verkürzung der Laufwege

 

 

Durchführungszeitraum

Das Vorhaben soll ab 01.09. 2015 umgesetzt  und im Jahre 2019 abgeschlossen werden.

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde zugelassen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass daraus keine Förderzusage hergeleitet werden kann.

 

Folgender Bauzeitenplan wird zugrunde gelegt:

 

2014/2015*

 

2016

 

2017

 

2018

 

2019

 

Gesamtinvestitionen

 

3,4 Mio. €

 

7,0 Mio. €

 

8,0 Mio. €

 

7,0 Mio. €

 

3,0 Mio. €

 

28,4 Mio. €

 

*einschl.. Planung

 

 

Gesamtkosten und förderfähige Kosten der Antragsmaßnahme

Die Gesamtkosten des Vorhabens in Höhe von 28.350.000 € weichen insoweit von den errechneten DIN-Baukosten ab, als im Rahmen der Maßnahme auch Kosten anfallen, die keine Baukosten darstellen, wie die vorübergehende Aufstellung und Nutzung von Containern, Abbruch der Rampe, Neubau Erschließung Notaufnahme (Aufzüge), zusätzliche Ausstattung wie Stationsbetten in Form von Modulen, etc. Die DIN-Kosten lt. baufachlicher Planung betragen 26.414.740 €

Nachstehende Übersicht stellt die vom Land ermittelten förderfähigen Kosten dar, die auch Grundlage für die Berechnung des Kreiszuschusses sind:

 

 

DIN-Kosten lt. baufachl. Planung

Förderfähige Kosten lt. Sozialministerium

Baukosten +Nebenkosten

 

24.637.761

 

23.815.417

Kurzfristiges Anlagegut

 

1.776.979

 

832.617

 

Gesamt:

 

26.414.740

 

24.648.034

 

Die Diskrepanz zwischen der veranschlagten Baukostensumme und den vom Land anerkannten förderfähigen Kosten liegt darin begründet, dass diverse Ausgaben nicht förderfähig sind, z.B. Instandhaltungsaufwendungen, Investitionskosten, die sich aus der Überschreitung von Flächenansätzen des genehmigten Raum- und Funktionsprogrammes ergeben, betriebliche Einbauten, Investitionskosten, die auf eine ambulante Nutzung entfallen, die Wiederbeschaffung kurzfristigen Anlagegutes, etc.)

 

 

Finanzierung des Vorhabens

Die förderfähigen Aufwendungen sollen lt. Antrag wie folgt finanziert werden:

 

Zuschuss des Landes (80% der förderfähigen Kosten*)                        19.800.000 €

Eigenmittel                                                                                                 369.721 €

Zuschuss des Landkreises Cloppenburg                                         2.985.542 €

Zuschuss der Stadt Cloppenburg                                                     1.492.771 €

                                                                                                           24.648.034 €

* Das Land fördert regelmäßig nicht zu 100% sondern nur zu 70-80%)

 

Die gesamten nicht förderfähigen Aufwendungen sollen lt. Antrag wie folgt finanziert werden:

Pauschale Fördermittel für kurzfristiges Anlagegut                                     701.966 €

Bankkredite                                                                                           3.000.000 €

                                                                                                             3.701.966

 

 

Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010:

„Künftig wird für im Landkreis Cloppenburg ansässige Krankenhäuser den Trägern der Einrichtung auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von 2/3 des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20% der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt.

Die Antragsteller (Krankenhausträger) haben angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen.

Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist weiterhin eine Förderung derselben Investitionsmaßnahme auch aus der jeweiligen Standortkommune. Sie hat einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung des restlichen Fehlbedarfs von 1/3 (bis zu 10% der als förderfähig anerkannten Investitionskosten) aufzubringen. Hierfür können auch Mittel Dritter eingebracht werden (ausgenommen Eigenmittel des Krankenhauses).

Des Weiteren ist Voraussetzung, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.“

 

Dem St.-Josefs-Hospital wurde dieser Grundsatzbeschluss mit Schreiben vom 08.11.2010 mitgeteilt.

Für die Höhe des Kreiszuschusses sind nach dem Grundsatzbeschluss des Kreistages die Zuwendungsgeber in folgender Rangfolge zu berücksichtigen:

a)       Landeszuwendung

b)       Angemessene Eigenmittel des St.Josefs-Hospitals

c)      1/3 des verbleibenden Defizits - max. 10% der anerkannten förderfähigen Kosten von der Standortkommune

d)       2/3 des verbleibenden Defizits - max. 20% der anerkannten förderfähigen Kosten vom Landkreis Cloppenburg

 

 

Landeszuwendung

Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit Schreiben vom 19.12.2014 bestätigt, dass mit dem dortigen Krankenhausplanungsausschuss ein „Fördervolumen in Höhe von insgesamt 19,8 Mio. € konsentriert“ wurde. Die Bewilligungen erfolgen in Jahrestranchen.

Im Jahre 2014 wurde im ersten Schritt eine Zuwendung in Höhe von 6 Mio. € bewilligt. Im Jahre 2015 wurde eine Zuwendung in Höhe von 3 Mio. € gewährt. Weitere Bewilligungen bis zur Höhe von 19,8 Mio. € werden in den nächsten Jahren erwartet.

 

 

Angemessene Eigenmittel des Krankenhauses

Bewusst nicht konkretisiert hat der Kreistag in seinem Grundsatzbeschluss die Auslegung des Begriffs „angemessene Eigenmittel“. Diese Beurteilung soll im Einzelfall erfolgen.

Das St.-Josefs-Hospital hat in Kenntnis des o.g. Grundsatzbeschlusses des Kreistages im erweiterten Antragsverfahren folgendes mitgeteilt:

·               Verwendbares Vermögen sowie Rücklagen oder stille Reserven sind nicht vorhanden.

·               Das St. Josefs-Hospital hat 2013 aufgrund der äußerst kritischen wirtschaftlichen Lage der KKOM und defizitärer Jahresergebnisse ein Sanierungskonzept erstellt und die Neustrukturierung in Trägergesellschaften vorgenommen. Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes ist für einen vierjährigen Zeitraum bis einschl. 2016 vorgesehen. Das Konzept hat die Einbringung von Eigenkapital der Stiftung, ein Gehaltsverzicht der Mitarbeiter und konsequente Kostenreduzierungen in allen Bereichen verlangt, um die wirtschaftliche Basis zu verbessern.

·               Die wirtschaftliche Lage des Krankenhauses bleibt auch perspektivisch allein aufgrund der allgemeinen Unterfinanzierung der Krankenhausleistungen weiter kritisch.

·               Die Verschuldung des Hauses ist durch die Schieflage in 2012/2013 stark angestiegen.

·               Diverse im Antragsvorhaben genannte Maßnahmen sind dringend erforderlich, werden aber vom Land nicht als förderfähig erkannt. Die nicht förderfähigen Kosten in Höhe von rd. 3,7 Mio. € müssen vom Krankenhaus über Darlehen in Höhe von 3 Mio. € finanziert werden; Zins- und Tilgungsleistungen belasten künftige Jahre.

·               Die Prognosen für die nächsten 1-2 Jahre weisen für das Krankenhaus kein positives  Jahresergebnis aus.

·               Das Krankenhaus muss teilweise die Vorfinanzierung der Antragsmaßnahme bis zur tatsächlichen Auszahlung der Zuschüsse übernehmen.

Insgesamt hält das Krankenhaus einen Eigenanteil in Höhe von max. 1,5% (369.721 €) an den förderfähigen Kosten für leistbar.

 

 

Förderaussage der Stadt Cloppenburg

Eine Förderaussage der Stadt kann erst mit der Aufstellung des Haushaltsplanes für 2016 erwartet werden. Die Beschlussfassung der Kreisgremien kann daher nur unter dem Vorbehalt der erforderlichen Kofinanzierung der Stadt erfolgen.

 

 

Förderung durch den Landkreis Cloppenburg

Auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Kreistages des Landkreises Cloppenburg sind bislang 2 Vorhaben bezuschusst worden. Dabei wurde folgender Eigenanteil festgelegt:

a)      St- Antonius-Stift Emstek 2010, Invest: 650.000 €; angemessener Eigenanteil an den förderfähigen Kosten 10%. Dabei wurde ausdrücklich festgelegt, dass dieser Eigenanteil kein verbindlicher Anteil für alle Vorhaben ist.

b)      St.- Marien-Stift Friesoythe 2012, förderfähige Investitionskosten 6,7 Mio. €, Zuschuss des Landkreises 1.134.045 €, Eigenanteil des Krankenhauses an den förderfähigen Kosten 100.000 € (1,5%). Vom Krankenhaus zu finanzierende nichtförderfähige Kosten 2,1 Mio. €.

 

Nach dem aktuellen Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft befindet sich das St. Josefs-Hospital noch bis 2016 in einer Sanierungsphase; dem Haus wird jedoch eine positive Fortführungsprognose bescheinigt. Seit 2014 haben sich die Umsätze und Erlöse positiv entwickelt, so dass absehbar nicht von defizitären Jahresergebnissen ausgegangen wird. Ebenfalls wird mittelfristig von einer Renditefähigkeit nach branchenüblichen Maßstäben ausgegangen.

 

Unter Abwägung der vom St. Josefs-Hospital vorgetragenen belastenden Faktoren auf der einen Seite, den positiven Entwicklungsperspektiven des Krankenhauses und den betriebswirtschaftlichen Vergleichsergebnissen mit dem Krankenhaus Friesoythe auf der anderen Seite wird im vorliegenden Fall eine darlehensfinanzierte Eigenbeteiligung in Höhe von 2% (492.961 €) an den förderfähigen Kosten für vertretbar und angemessen gehalten.

 

Die Finanzierung der anerkannten förderfähigen Kosten würde sich unter dieser Voraussetzung  wie folgt darstellen:

 

Landeszuwendung                                                                                           19.800.000 €

Angemessener Eigenanteil des St.-Josefs-Hospitals (2%)                              492.961 €

1/3 des verbleibenden Defizits Stadt Cloppenburg *                           1.451.691 €

2/3 des verbleibenden Defizits  LK Cloppenburg*                                        2.903.382

                                                                                                                        24.648.034 €

 

(*Die Obergrenzen von 10% bzw. 20% der anerkannten förderfähigen Kosten werden eingehalten.)

Die Zuwendungen des Landkreises sind als Fehlbedarfs- und Anteilsfinanzierung der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten auf max. 2.903.382 € zu begrenzen.

 

Da nach dem Grundsatzbeschluss des Kreistages zunächst die Landesmittel und der Eigenanteil des Krankenhauses zum Einsatz kommen müssen, ist in Absprache mit dem Krankenhaus und gemäß Bauzeitenplan eine Auszahlung der Mittel des Landkreises in gleich hohen Raten für die Jahre 2017, 2018 und 2019 realistisch. Die bereits für 2014 und 2015 im Haushalt eingeplanten Mittel wären damit zunächst nur in der Finanzplanung für die kommenden Jahre zu berücksichtigen.

 

 

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