Betreff
Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms
Vorlage
V-PLA/15/122
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Das mit Kreistagsbeschluss vom 29.07.2014 eingeleitete Änderungsverfahren wird eingestellt und damit das Planänderungsverfahren beendet.

 


Sachverhalt:

 

Hintergrund der geplanten Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) war der Antrag der Stadt Cloppenburg mit der Forderung, bei der Planung der Südtangente auf den Mehraufwand zur Errichtung eines Brückenbauwerks über die Bahnstrecke mit übergroßer Durchfahrtshöhe zu verzichten, obwohl die Erhöhung des Bauwerks für eine spätere Elektrifizierung der Bahnstrecke erforderlich wäre.

Weil die Planungen der DB Netz AG auf absehbare Zeit die Elektrifizierung der Strecke nicht vorsehen, wäre es nach Ansicht der Stadt Cloppenburg unverhältnismäßig, die durch eine Anhebung der Brücke erheblich höheren Investitionskosten rein „vorsorglich“ aufzuwenden.

Daraufhin wurde dem Planänderungsverfahren seitens des Landkreises zugestimmt.

 

Der Landkreis als untere Landesplanungsbehörde hatte nach Beschluss des Kreistages vom 29.07.2014 das Planänderungsverfahren durch Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten förmlich eingeleitet mit dem Entschluss, das Ziel einer „Elektrifizierung der Eisenbahn-Teilstrecke Oldenburg-Osnabrück“ im RROP aufzuheben.

Weil die Landesplanung seit der Neuaufstellung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) 2008 auf die Zielfestlegung „Elektrifizierung von Bahnstrecken“ verzichtet und für die Regionalplanung in dieser Hinsicht keine Anpassungspflicht mehr besteht war davon ausgegangen worden, dass die Aufhebung dieses im RROP noch festgelegten Teilziels dem LROP nicht widersprechen würde.

 

In seiner Stellungnahme zu den allgemeinen Planungsabsichten hat das Amt für regionale Landesentwicklung als obere Landesplanungsbehörde nach Beteiligung der Fachministerien dann allerdings Bedenken zu der beabsichtigten Änderung geltend gemacht, die bei der Formulierung im LROP „sind die festgelegten Strecken in ihrer Zubringerfunktion zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen“ bestünden.

 

Aufgrund der Anfrage des Landkreises um Deutung der auslegbaren Zielformulierung hatte das Land den Zielsatz so interpretiert, dass das im LROP weiterhin enthaltene Ziel „sind die festgelegten Strecken in ihrer Zubringerfunktion zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen“ der „dauerhaften Sicherung der Strecke für mittel- und längerfristige technische Entwicklungen dient, worin eine Elektrifizierung eingeschlossen ist. Ein Brückenbau, der einer möglichen künftigen Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke entgegenstünde, widerspräche diesem landesplanerischen Ziel“.

 

Aus der Verfügung des Landes ließ sich dann nur die Schlussfolgerung ziehen, dass die Weiterführung des Änderungsverfahrens zur Aufhebung des regionalplanerischen Ziels nicht Erfolg versprechend gewesen wäre.

 

In Absprache mit der Stadt Cloppenburg wurde daraufhin das Änderungsverfahren eingestellt. Die Stadt wird die Höhe des Brückenbauwerks so auslegen, dass die technischen Voraussetzungen für eine spätere Elektrifizierung gegeben sind.

 

Nach dem hiermit vorbereiteten Beschluss des Kreistages über die Einstellung des Änderungsverfahrens wird die Zurücknahme der allgemeinen Planungsabsichten öffentlich bekannt gemacht und damit das Verfahren beendet.