Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
1.
Unfallträchtige
Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung (alternativ: Unfallträchtige
Kreuzungsbereiche im Landkreis Cloppenburg mit Beteiligung ausschließlich
klassifizierter Straßen) sollen – wie bisher – von der VUK untersucht werden.
Sollte die Auswertung der Verkehrsunfälle ergeben, dass zwar die Kriterien der
M Uko für eine Unfallhäufungsstelle nicht erreicht sind, bei Erweiterung des
zeitlichen Betrachtungsraumes allerdings erreicht würden, soll die VUK
geeignete bauliche Maßnahmen zur Entschärfung des Kreuzungsbereiches
vorschlagen.
2.
Für die von der
Unfallkommission empfohlenen Maßnahmen werden die Kosten ermittelt.
3.
Die Stadt oder
Gemeinde, in deren Gebiet der zu entschärfende Knotenpunkt liegt, muss sich an
der Maßnahme beteiligen. Diese Beteiligung muss verbindlich vor Beginn der Maßnahme
zugesichert werden.
Über die Höhe des jeweiligen Anteils der Standortgemeinde an den Gesamtkosten
(Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten) soll in der HVB-Tagung ein Vorschlag
erarbeitet werden.
4. In Abstimmung mit den jeweiligen Städten und Gemeinden wird der Zeitpunkt der Realisierung vorgeschlagen. Der Verkehrsausschuss beschließt die durchzuführenden Maßnahmen vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Sachverhalt:
Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 13.07.2015 folgende Beschlussfassung im Kreistag:
„Die Kreisverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Entschärfung gefährlicher Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung zu erarbeiten. Hierbei soll entsprechend der Dringlichkeit eine Prioritätenliste erarbeitet werden, die nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel abgearbeitet werden soll.“
Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlass hierfür ist der schwere Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich der K 171 und K 173 in Sevelten vom 11.06.2015.
Nach Überprüfung des Unfallgeschehens in diesem Kreuzungsbereich durch die Unfallkommission des Landkreises Cloppenburg ist hier nach den Vorgaben des Merkblattes zur örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M Uko) keine Unfallhäufungsstelle (UHS) gegeben, die eine Entschärfung des Kreuzungsbereiches zwingend notwendig macht.
Die CDU-Kreistagsfraktion hält aber auch für die Kreuzungsbereiche, die gefährlich, jedoch keine Unfallhäufungsstelle sind, eine Entschärfung für geboten. Daher sollen gefährliche Kreuzungspunkte ermittelt werden. Die jeweiligen Maßnahmen sollen dann unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel nach Dringlichkeit umgesetzt werden. Von einer angemessenen Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Maßnahmen wird in dem CDU-Antrag ausgegangen.
Das Unfallgeschehen wird kreisweit von der Polizei und der
Unfallkommission kontinuierlich überwacht und nach den bereits oben genannten
bundesweit geltenden Vorgaben (M Uko) analysiert. Anlass- und einzelfallbezogen
werden von der Unfallkommission Empfehlungen für verkehrssichernde Maßnahmen
ausgesprochen, auch wenn es sich noch nicht um eine UHS /UHL handelt. Bei
weitergehenden baulichen Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass die
Straßenbaulastträger der Bundes- und Landesstrassen die zwingende
Erforderlichkeit nur bei festgestellten Unfallhäufungsstellen sehen. Sollten
Baumaßnahmen unterhalb dieser Schwelle auf Veranlassung des Landkreises
erfolgen, wird die gesamte Maßnahme demnach vom Landkreis zu finanzieren sein.
Ein weiterer Kreuzungsbereich, der mit der Kreuzung in Sevelten
vergleichbar ist, befindet sich in Bunnen. Hierbei handelt es sich um die
Kreuzung L 838 / L 840 / K 298 / K 358, die ebenfalls nach den vorgenannten
Kriterien der M Uko noch keine Unfallhäufungsstelle darstellt.
Neben den benannten Kreuzungspunkten in Sevelten (K 171 und K 173)
sowie in Bunnen (L 838 / L 840 / K 298 / K 358) sind nach der Bewertung
der Unfallkommission zurzeit keine weiteren gefährlichen Kreuzungsbereiche im
Landkreis Cloppenburg vorhanden. Insofern dürfte sich eine weitere Prioritätensetzung
zum derzeitigen Zeitpunkt erübrigen. Eine verallgemeinerungsfähige Aussage zu
einem Konzept, das für alle in Frage kommenden Kreuzungspunkte anzuwenden ist,
scheint eher schwierig zu sein. Vielmehr sollten nach der Aussage der
Mitglieder der VUK die zukünftig in Frage kommenden Kreuzungspunkte im
Einzelfall in den Fokus genommen und von der VUK als das Fachgremium bewertet
werden. Sollten zukünftig weitere unfallhäufige Kreuzungen hinzukommen, schlägt
die Verwaltung vor, im Einzelfall über entsprechende bauliche Maßnahmen nach
Empfehlung der VUK und in Abstimmung mit der jeweiligen Stadt/ Gemeinde (auch
hinsichtlich eines zu erbringenden Eigenanteils) zu beraten und zu beschließen.
Zu überlegen ist noch, ob nur diejenigen Kreuzungsbereiche mit
Kreisstraßenbeteiligung (wie von der CDU-Fraktion beantragt) in den Fokus der
Betrachtung zu ziehen sind oder ob auch diejenigen einzubeziehen sind, die
ausschließlich höher klassifizierte Straßen (Landes- und Bundesstraßen)
betreffen.
Seitens der Kreisverwaltung wird daher vorgeschlagen, die Entschärfung gefährlicher Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßen wie folgt zu behandeln:
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt):
Ist noch einzurichten
Anlagenverzeichnis:
Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom
13.07.2015