Betreff
Widmungen und Umstufungen aufgrund des Neubaus der Ortsentlastungsstraße (Nordwest-Tangente) in der Gemeinde Essen
Vorlage
V-VERK/15/093
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Vereinbarung für die Widmung der Nordwest-Tangente zur K 358 und die Abstufung von Teilabschnitten der K 165 und der K 358 zu Gemeindestraßen zwischen dem Landkreis Cloppenburg und der Gemeinde Essen ist abzuschließen. Der Gemeinde Essen wird für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ein Ausgleich in Höhe von 168.000,- € gezahlt. Die Mittel werden im Haushalt 2016 eingestellt.


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Essen plante bereits in 2008 für die damalige L 838 (Löninger Straße) im Ort Essen eine Ortsentlastungsstraße zu bauen. Eine Förderung dieser Maßnahme mit GVFG-Mitteln konnte jedoch nur in Aussicht gestellt werden, sofern eine Abstufung zur Kreisstraße erfolgte. Um eine Förderung dieser Maßnahme zu ermöglichen, beschloss der Kreistag des Landkreises Cloppenburg daher in seiner Sitzung vom 24.03.2009, die damalige L 838 von Bunnen bis zur B 68 in Essen zur K 358 abzustufen.

 

Zurzeit wird von der Gemeinde Essen der Bau dieser innerstädtischen Ortsentlastungsstraße (Nordwest-Tangente) zwischen der Löninger Straße (K 358) und der neuen Ortsumgehung Essen (B 68 neu) durchgeführt.

 

Nach Fertigstellung der Ortsentlastungsstraße Essen (Nordwest-Tangente) soll diese dann vom Landkreis Cloppenburg übernommen und zur K 358 gewidmet werden (Siehe E – G der anliegenden Karte).

 

Für die nachfolgend aufgeführten Streckenabschnitte der K 165 und K 358 ist der Kreisstraßencharakter dann nicht mehr gegeben, so dass gemäß § 7 Nds. Straßengesetz eine Abstufung zur Gemeindestraße zu erfolgen hat.

 

Von dieser Abstufung sind folgende Streckenabschnitte betroffen:

 

·        Die K 358 alt zwischen dem vorhandenen Knotenpunkt B 68 alt / K 358 alt und dem Knotenpunkt Ortsentlastungsstraße Essen / K 358 alt (westlicher Knotenpunkt)
(Siehe C – H der anliegenden Karte)

·        Die K 165 vom Knotenpunkt Ortsentlastungsstraße Essen / K 165 bis zum Knotenpunkt
K 358 alt / K 165
(Siehe I – J der anliegenden Karte)

 

Im Rahmen der Umstufungen hat der Landkreis Cloppenburg seinen Verpflichtungen aus den §§ 9, 10, 11 Abs. 4 und 12 Abs. 2 des Nds. Straßengesetzes nachzukommen.

 

In diesem Zusammenhang sind die nachstehend aufgeführten Sanierungsarbeiten auf den abzustufenden Streckenabschnitten seitens und zu Lasten des Landkreises Cloppenburg erforderlich:

 

·        Schadstellensanierung an der Fahrbahn der K 165

·        Schadstellensanierung an der Fahrbahn und am Radweg der K 358

 

Die Kosten für die Sanierungsarbeiten wurden im Rahmen einer gemeinsamen Begehung mit Vertretern der Gemeinde Essen, der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, rGB Lingen, der Straßenmeisterei Löningen und des Landkreises Cloppenburg ermittelt und betragen insgesamt 168.000,- €.

 

Da die Gemeinde Essen auf den abzustufenden Straßenabschnitten eigene weitergehende Sanierungsmaßnahmen plant, soll ein finanzieller Ausgleich erfolgen.

 

Die Fertigstellung der Nordwest-Tangente wird ebenso wie die Fertigstellung der OU Essen zum Herbst 2015 erwartet. Daher sollen in einer gemeinsamen Vereinbarung mit allen beteiligten Straßenbaulastträgern sämtliche aufgrund dieser Maßnahmen erforderlichen Widmungen und Umstufungen festgelegt werden. Die aufgrund des Neubaus der OU Essen erforderlichen Widmungen und Umstufungen können ebenfalls der beigefügten Karte entnommen werden.

 

Die Widmungen und Umstufungen sollen zum Ende des Jahres durchgeführt werden. Der Kostenausgleich ist für 2016 vorgesehen.


Finanzierung:

 

PSP-Element: P1.542000


Anlagenverzeichnis:

 

Karte Widmungen und Umstufungen in der Gemeinde Essen