Betreff
Beschlussfassung über die Höhe des Zuschusses des Landkreises an die Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. für das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
V-KUL/10/008
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V. handelt es sich um eine Einrichtung im Sinne von § 108 Abs. 3 Nr. 2 NGO (nicht wirtschaftliches Unternehmen). Hierfür sind nach Auffassung des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes des Landkreises auch die Vorschriften des § 116 a NGO zu beachten.

Danach ist eine Beteiligung an privatrechtlichen Vereinen nur dann zulässig, wenn die Haftungs- und Einzahlungspflicht auf einen der Leistungsfähigkeit des Landkreises angemessenen Betrag begrenzt werden.

Über die Höhe des Zuschussbetrages ist daher jährlich neu zu beschließen.

 

Nach der Satzungsvorgabe wird das Defizit bis zu 383.500,00 € hälftig von den Gemeinden und dem Landkreis getragen.

Den über 383.500,00 € hinausgehenden Defizitbetrag übernimmt der Landkreis zu 100 %.

 

Der auf die Städte und Gemeinden entfallende Defizitanteil von 191.750,00 € wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl und der jeweiligen Zahl der Musikschüler in den Städten und Gemeinden aufgeteilt.

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises an die Musikschule für das Haushaltsjahr 2010 wurde durch Beschluss des Kreistages vom 01.10.2009 auf insgesamt bis zu 500.000,00 € festgesetzt.

 

Aufgenommen in den Haushaltsplan 2010 wurde die Summe von 494.900,00 €.

 

Der Zuschussbetrag ist im Haushaltsplan 2011 zu veranschlagen.