Betreff
Kommunalwahl 2016 - Einteilung der Wahlbereiche
Vorlage
V-KA/15/255
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Das Wahlgebiet des Landkreises ist gemäß § 7 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Die Einteilung muss vor jeder Wahl erneut vorgenommen werden, sie gilt nicht automatisch fort. Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche hat der Kreistag zu beschließen. Die Anzahl der Wahlbereiche hängt von der Zahl der zu wählenden Vertreter (Kreistagsmandate) ab. Die Anzahl der Kreistagsmandate ist wiederum abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises.

 

Der maßgebliche Stichtag für die Ermittlung der Einwohnerzahl muss mindestens zwölf Monate und darf höchstens 18 Monate vor dem Wahltag liegen (§ 177 Abs. 2 NKomVG). Das LSN ermittelt die fortgeschriebene Einwohnerzahl regelmäßig vierteljährlich.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.09.2014 vor. Dieser Stichtag liegt mehr als 18 Monate vor dem zwischenzeitlich von der Landesregierung bestimmten Wahltag (11.09.2016), so dass diese Zahlen gem. § 177 Abs. 2 NKomVG grundsätzlich nicht für die Bestimmung der Zahl der zu wählenden Abgeordneten herangezogen werden dürfen. Maßgeblich sind die zum Stichtag 30.06.2015 ermittelten Einwohnerzahlen. Diese werden nach Auskunft des LSN allerdings frühestens Anfang Oktober 2015 im „Statistischen Bericht“ sowie in der Online-Datenbank des LSN unter http://www1.nls.niedersachsen.de/statis-tik/ unter der Rubrik „Bevölkerungsfortschreibung“ veröffentlicht.

Vor Veröffentlichung der maßgebenden Einwohnerzahlen gefasste Beschlüsse zur Abgrenzung der Wahlbereiche bergen das Risiko, dass die Einteilung der Wahlbereiche bei relevanten Abweichungen der zum 30.06.2015 ermittelten Einwohnerzahlen zu den ursprünglich für die Wahlbereichseinteilung zu Grunde gelegten Zahlen neu vorgenommen werden muss.

 

Für den Landkreis Cloppenburg betrug die Einwohnerzahl nach der letzten amtlichen Statistik des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen zum Stichtag 30.09.2014162.370. Es ist nicht davon auszugehen, dass bis zum Stichtag 30.06.2015 relevante Änderungen eintreten werden.

 

Die Abgrenzung der Wahlbereiche kann nach Bestimmung des Wahltages erfolgen. Der Wahltag ist durch Verordnung der Nds. Landesregierung vom 26.07.2010 auf den 11. September 2016 festgelegt worden. Außerdem muss die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter feststehen. Gemäß §  27 Abs. 1 NLO sind bei 150.001 bis 175.000 Einwohnern 54 Kreistagsabgeordnete zu wählen. Durch Beschluss des Kreistages vom 19.02.2015 wurde mit Satzung nach § 46 Abs. 4 NKomVG die Zahl der zu wählenden Kreistagsabgeordneten für die kommende 8. Wahlperiode (2016 – 2021) um 6 auf 48 Mandate verringert.

 

Bei 48 zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter sieht § 7 NKWG in der noch geltenden Fassung vor, dass mindestens 3 und höchstens 6 Wahlbereiche zu bilden sind.

 

Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten:

 

  • Örtliche Verhältnisse sind zu berücksichtigen, d.h. die Gemeindegrenzen sollen möglichst im Interesse der Übersichtlichkeit und eines Mindestmaßes an persönlichen Beziehungen zwischen Wählerschaft und Kandidaten eingehalten werden.

 

  • Wahlbereiche sollen annähernd gleich groß sein und nicht mehr als 25% von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche abweichen. Gewisse Größenunterschiede verstoßen nicht gegen den Grundsatz der freien Wahl.

 

Bei der Kommunalwahl 2011 sind seinerzeit 6 Wahlbereiche gebildet worden.

Diese bisherige Wahlbereichsabgrenzung kann hinsichtlich der Bevölkerungszahlen in den einzelnen Wahlbereichen bestehen bleiben. In keinem Wahlbereich wird um mehr als 25 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abgewichen (Anlage 1). Wie eine Einteilung des Wahlgebietes in 3, 4 oder 5 Wahlbereiche aussehen könnte, zeigen die Anlagen 2, 3 und 4.

 

Vorgeschlagen wird, die Einteilung von 6 Wahlbereichen wie bei der Kommunalwahl 2011 zu belassen:

 

Wahlbereich I:              Barßel, Saterland

Wahlbereich II:            Friesoythe

Wahlbereich III:        Bösel, Garrel, Molbergen

Wahlbereich IV:            Cloppenburg

Wahlbereich V:            Emstek, Cappeln, Essen

Wahlbereich VI:            Löningen, Lastrup, Lindern

 

Der spätest mögliche Zeitpunkt für die Abgrenzung der Wahlbereiche ergibt sich daraus, dass diese spätestens am 120. Tage vor der Wahl (14. Mai 2016) bekannt gemacht werden muss (§  16 NKWG).

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Einteilung in 6 Wahlbereiche

Anlage 2 – Einteilung in 3 Wahlbereiche

Anlage 3 – Einteilung in 4 Wahlbereiche

Anlage 4 – Einteilung in 5 Wahlbereiche