Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Kreistag folgendes zu beschließen:
a) das
Förderprojekt „Pro-Aktiv-Center“ wird zunächst für den ersten
Bewilligungszeitraum vom 01.07.2015 bis 30.04.2017 weitergeführt
b) es
wird die Höchstfördersumme entsprechend der noch zu verabschiedenden Richtlinie
beantragt
c) die
notwendige Kofinanzierung wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt
d) das
Caritas-Sozialwerk wird weiterhin mit der Durchführung von „PACE“ beauftragt
Sachverhalt:
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 23.10.2014 beschlossen, das Förderprojekt „PACE“ für die Zeit vom 01.01.2015 bis 30.06.2015 fortzuführen und hierfür Landkreismittel in Höhe von 118.500 Euro zur Verfügung zu stellen.
Bereits zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass das Land PACE auch darüber hinaus
finanzieren will. Jedoch waren die Modalitäten für die neue Förderung ab 01.07.2015 nicht bekannt. Es sollte hierzu eine neue Richtlinie erarbeitet werden.
Vom Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wurde am 25.03.2015 schriftlich mitgeteilt, dass ab Mitte 2015 für die Pro-Aktiv-Centren eine neue Förderperiode der Landes- und ESF-Förderung beginnt. Die Richtlinie befindet sich derzeit in der Abstimmung auf Landesebene. Vor der Veröffentlichung wird die Richtlinie den Trägern von Pro-Aktiv-Centren in Niedersachsen im Rahmen der Verbandsanhörung zugeleitet. Da es für die Pro-Aktiv Centren einen nahtlosen Übergang von der alten in die neue Förderung geben soll, wurden erste Informationen in Form eines Eckpunktepapiers zu den künftigen Förderkonditionen der Pro-Aktiv-Centren zur Berechnung der möglichen Zuwendungshöhe vorgelegt.
Da bis zum heutigen Zeitpunkt noch kein Richtlinienentwurf zur Anhörung vorliegt, ist davon auszugehen, dass sich dieser derzeit noch im Abstimmungsverfahren in den Landesministerien befindet. Mit einer rechtzeitigen Verabschiedung der Richtlinie zum Förderbeginn 01.07.2015 ist nicht zu rechnen.
Somit kann derzeit nur das Finanzierungsmodell entsprechend dem Eckpunktepapier dargelegt werden. Hierbei soll es zu einer Änderung der Förderquote kommen. Während bisher die Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen zusammen 50 % der Gesamtausgaben betrug und die Kofinanzierung damit ebenfalls mit 50% sichergestellt werden musste, kann die zukünftige Förderung aus ESF- und Landesmitteln bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Dabei ist zu beachten, dass keine anteilige Kofinanzierung mehr aus SGB II- und/oder SGB III-Mitteln möglich sein wird.
Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erfolgt nach neuen Vorgaben. Im einzelnen errechnen sich diese – entsprechend dem derzeitigen Eckpunktepapier – für den Landkreis Cloppenburg wie folgt:
Sockelförderung (für jedes Pro-Aktiv-Center) 100.000 Euro
Zusätzlich bis zu 30.000 Euro pro Jahr je 8.000 junge Menschen
im Alter von 14 bis unter 25 Jahren (LK CLP: 27.731) 90.000 Euro
Zusätzlich bis zu 60.000 Euro pro Jahr je 1.000 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis unter 25 Jahren
(LK CLP: 1.354) 60.000 Euro
Zusätzlich bis zu 30.000 Euro pro Jahr, wenn die Gesamtbodenfläche
der beantragten Gebietskörperschaft größer ist als 120.000 ha
(LK CLP: 141.840) 30.000 Euro
Förderfähige Gesamtausgaben 280.000 Euro
Davon maximale Förderung aus ESF-und Landesmitteln (90%) 252.000 Euro
Restliche Kofinanzierung durch den LK Cloppenburg (10%) 28.000 Euro
Damit ergibt sich folgende Gegenüberstellung der bisherigen und der zukünftig angedachten Förderung pro Jahr:
Förderung von |
Bis 30.06.2015 |
Ab 01.07.2015 |
ESF/Land
|
297.000 Euro |
252.000 Euro |
Agentur für Arbeit |
40.000 Euro |
|
Caritas-Sozialwerk |
20.000 Euro |
|
Landkreis Cloppenburg |
237.000 Euro |
28.000 Euro |
Gesamtsumme |
594.000 Euro |
280.000 Euro |
Da derzeit noch nicht feststeht, ob eine darüber hinausgehende Bereitstellung von weiteren finanziellen Mitteln durch den Landkreis Cloppenburg von den Fördermitteln von ESF/Land in Abzug gebracht wird (hierzu gab es bislang noch keine klare Aussage des Landes), wird vorgeschlagen, zunächst nur über die Beantragung der Höchstsumme von 280.000 Euro bei 10%iger Kofinanzierung durch den Landkreis Cloppenburg zu entscheiden.
Die Förderperiode umfasst den Zeitraum vom 01.07.2015 bis 31.12.2020, wobei der erste Bewilligungszeitraum zunächst 22 Monate (01.07.2015 bis 30.04.2017) beträgt. Der nächste Bewilligungszeitraum bezieht sich dann auf die weiteren 44 Monate (01.05.2017 bis 31.12.2020).
Sollten bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses neue Informationen vorliegen, wird hierzu in der Sitzung berichtet.
Finanzierung:
Vorsorglich wurden Mittel entsprechend der bisherigen Richtlinie für das gesamte Haushaltsjahr 2015 eingeplant:
Ausgaben für PACE: 237.000,00 Euro
Sachkonto: 445800
PSP-Element: P1.363100
Erstattungen für PACE vom Land: 297.000,00 Euro
Sachkonto: 314400
PSP-Element: P1.363100