Betreff
Antrag der Gemeinde Bösel auf Erhöhung des bereits bewilligten Landkreiszuschusses für den Krippenbau beim St. Anna Kindergarten
Vorlage
V-JHA/15/068
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Gemeinde Bösel aufgrund der Neuberechnung für den Krippenbau beim Kindergarten St. Anna in Bösel einen geänderten Zuschussbetrag von maximal 211.838,42 Euro zu bewilligen.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg dargelegt. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO) 50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.

Ergeben sich gegenüber dem bisherigen Finanzierungsplan durch neuere Kostenschätzungen bzw. im Rahmen der Abrechnungen höhere Bau- bzw. Ausstattungskosten, so können diese Mehrkosten – sofern sie die vom Kreistag in seiner Sitzung am 24.03.2009 beschlossenen Höchstbeträge entsprechend dem angepassten Baukostenindex nicht überschreiten – berücksichtigt werden. Eine entsprechende politische Beschlussfassung ist notwendig.

 

 

Es liegt ein Änderungsantrag zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor.

 

Gemeinde Bösel, Krippe beim kath. Kindergarten St. Anna

Der Gemeinde Bösel wurde aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 19.02.2015 für die Einrichtung einer Krippe mit zwei Krippengruppen (30 Plätze) beim kath. Kindergarten

„St. Anna“ in Bösel ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 200.875,00 Euro bewilligt.

 

Mit Schreiben vom 22.05.2015 hat die Gemeinde Bösel den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg geprüften Verwendungsnachweis vorgelegt. Danach haben sich Mehrkosten in Höhe von 21.926,85 Euro ergeben. Es wurde um Gewährung des Landkreiszuschusses unter Anerkennung der o.g. Mehrkosten gebeten.

 

Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten + Einrichtungskosten (lt. Verwendungsnachweis)            654.676,85 Euro

(Höchstbeträge LK CLP bleiben unterschritten)

Abzüglich Landesförderung nach RAT II                                      231.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                            423.676,85 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                             211.838,42 Euro

 

 

Die Förderung aller bisherigen Krippenbauten durch den Landkreis Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 3.133.593,87 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei teilweise nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300010.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            832.700,00 Euro