Betreff
Antrag der Stadt Cloppenburg auf Bezuschussung des Krippenbaus beim Kindergarten „Die Arche“
Vorlage
V-JHA/15/067
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Stadt Cloppenburg einen Zuschuss für den Krippenbau beim Kindergarten „Die Arche“ in Cloppenburg in Höhe von maximal 95.782,23 Euro zu bewilligen.

 


Sachverhalt:

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 und 18.04.2013 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg sowie die aktuelle Bundes/-Landesförderung dargelegt.

Mit dem Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 22.12.2014 hat der Bund das seit 2007 bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ nochmals aufgestockt. Investitionsvorhaben, die ab dem 01.04.2014 begonnen wurden, sollen künftig mit einem Festbetrag von 12.000,00 Euro pro Krippenplatz gefördert werden. Die auf Landesebene zu ändernde Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren liegt im Entwurf vor. Mit einer Verabschiedung ist in Kürze zu rechnen.

 

 

Die Stadt Cloppenburg hat bei ihrem Antrag auf Gewährung der Landkreiszuwendung für den Krippenbau im Kindergarten „Die Arche“ bereits die nach dem Richtlinienentwurf vorgesehene o.g. höhere Fördersumme berücksichtigt.

Unter dieser Prämisse ist über den Antrag bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden.

 

Stadt Cloppenburg, Krippengruppe beim Kindergarten „Die Arche“

Die Stadt Cloppenburg hat beim Landkreis Cloppenburg am 23.04.2015 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen diakonischen Kindergarten „Die Arche“ in Cloppenburg gestellt. Die Krippengruppe soll durch die Erweiterung des o.g. Kindergartens geschaffen werden.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Stadt Cloppenburg Fördermittel in Höhe von

115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt. Die Stadt Cloppenburg hat jedoch bereits die Auskunft der Nds. Landesschulbehörde erhalten, dass die Voraussetzungen für die höhere Förderung vorliegen und mit einem neuen Bewilligungsbescheid zu rechnen ist, sobald die neue Richtlinie verabschiedet ist.

Unter Berücksichtigung dieser Landesförderung hat die Stadt Cloppenburg beim Landkreis Cloppenburg eine Zuschussförderung in Höhe von 95.782,23 Euro beantragt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                            568.000,00 Euro

Ausstattungskosten                                                                                35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                            603.000,00 Euro

 

Die vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Höchstsätze unter Berücksichtigung des Baukostenindexes werden überschritten, so dass die Ausgaben nicht in voller Höhe berücksichtigt werden können.

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP Baukostenindex 01.10.2014)            384.455,57 Euro

Ausstattungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                   35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                            419.455,57 Euro

Abzüglich Landesförderung nach neuer Richtlinie                                   180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                            239.455,57 Euro

Abzüglich Zuschuss Diakonie (20%)                                                    47.891,11 Euro

Verbleiben                                                                                            191.564,46 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                               95.782,23 Euro

 

 

 

Die Förderung aller bisherigen Krippenbauten durch den Landkreis Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 3.122.630,45 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei teilweise nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300010.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            832.700,00 Euro