Betreff
Wahl von 3 Mitgliedern auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für den Grundstücksverkehrsausschuss
Vorlage
V-KT/15/038
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt die von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorgeschlagenen drei Personen als Mitglieder für den Grundstücksverkehrsausschuss des Landkreises Cloppenburg.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Mit Beginn der neuen Wahlperiode der Landwirtschaftskammer Niedersachsen von Februar 2015 bis 2021 sind nach dem Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen drei Personen als Mitglied für den Grundstücksverkehrsausschuss zur Wahl durch den Kreistag durch die Landwirtschaftskammer vorzuschlagen.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen schlägt die bisherigen Mitglieder erneut zur Wahl durch den Kreistag vor:

 

1.      Kreislandwirt Hubertus Berges, Cappeln-Elsten

 

2.      Landwirt Georg Glup, Friesoythe-Thüle

 

3.      Forstwirt Manfred Rauert, Molbergen

 

Der Grundstücksverkehrsausschuss ist ein Ausschuss von besonderer Art und nimmt Aufgaben nach dem Landpachtverkehrsgesetz und dem Grundstücksverkehrsgesetz war. Die Beschlüsse des Grundstücksverkehrsausschusses haben Rechtswirksamkeit.

Dem Grundstücksverkehrsausschuss gehören neben den zur Wahl vorgeschlagenen Mitgliedern zwei vom Kreistag gewählte Personen, die zum Kreistag wählbar sein müssen, an.

Dieses sind Landwirt Hubertus Vorwerk, Emstek-Drantum und Landwirt Alfons Brinker, Lastrup-Hemmelte. Deren Wahlperiode endet mit Ablauf der Kommunalwahlperiode.

 

Die Ausschussmitglieder müssen aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung geeignet sein, die Auswirkungen der dem Grundstücksverkehrsausschuss vorzulegenden Rechtsgeschäfte auf die landwirtschaftliche Struktur zu beurteilen. Davon kann bei den vorgeschlagenen Personen ausgegangen werden.

 

 

Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 2 Nr. 1 LwKG