Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt die von der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorgeschlagenen drei Personen als
Mitglieder für den Grundstücksverkehrsausschuss des Landkreises Cloppenburg.
Sach- und Rechtslage:
Mit Beginn der neuen
Wahlperiode der Landwirtschaftskammer Niedersachsen von Februar 2015 bis 2021
sind nach dem Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen drei Personen
als Mitglied für den Grundstücksverkehrsausschuss zur Wahl durch den Kreistag
durch die Landwirtschaftskammer vorzuschlagen.
Die
Landwirtschaftskammer Niedersachsen schlägt die bisherigen Mitglieder erneut
zur Wahl durch den Kreistag vor:
1.
Kreislandwirt
Hubertus Berges, Cappeln-Elsten
2.
Landwirt Georg
Glup, Friesoythe-Thüle
3.
Forstwirt
Manfred Rauert, Molbergen
Der
Grundstücksverkehrsausschuss ist ein Ausschuss von besonderer Art und nimmt
Aufgaben nach dem Landpachtverkehrsgesetz und dem Grundstücksverkehrsgesetz
war. Die Beschlüsse des Grundstücksverkehrsausschusses haben Rechtswirksamkeit.
Dem
Grundstücksverkehrsausschuss gehören neben den zur Wahl vorgeschlagenen
Mitgliedern zwei vom Kreistag gewählte Personen, die zum Kreistag wählbar sein
müssen, an.
Dieses sind Landwirt
Hubertus Vorwerk, Emstek-Drantum und Landwirt Alfons Brinker, Lastrup-Hemmelte.
Deren Wahlperiode endet mit Ablauf der Kommunalwahlperiode.
Die
Ausschussmitglieder müssen aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung
geeignet sein, die Auswirkungen der dem Grundstücksverkehrsausschuss vorzulegenden
Rechtsgeschäfte auf die landwirtschaftliche Struktur zu beurteilen. Davon kann
bei den vorgeschlagenen Personen ausgegangen werden.
Rechtsgrundlage: §
41 Abs. 2 Nr. 1 LwKG