Betreff
Großleitstelle Oldenburger Land (GOL) hier: Neufassung der Vereinbarung und Satzung über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle des Rettungsdienstes sowie des Brandschutzes
Vorlage
V-KA/15/254
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg beschließt die Neufassung der Vereinbarung und Satzung der Großleitstelle Oldenburger Land über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle des Rettungsdienstes sowie des Brandschutzes für den Landkreis Ammerland, den Landkreis Cloppenburg, die kreisfreie Stadt Delmenhorst, die kreisfreie Stadt Oldenburg, den Landkreis Oldenburg und den Landkreis Wesermarsch.

 


Sach- und Rechtslage:

 

In seiner Sitzung am 12. Jan. 2006 ( PLA-05-27 ) beschloss der Kreistag einstimmig den Zusammenschluss des Landkreises Cloppenburg mit den Landkreisen Ammerland, Oldenburg und Wesermarsch sowie den Städten Delmenhorst und Oldenburg zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes einer gemeinsamen Leitstelle des Rettungsdienstes sowie des Brandschutzes zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts ( AöR ). Zu diesem Zweck wurde im Rahmen einer Vereinbarung eine Satzung der AöR verabschiedet.

 

Mit Verfügung vom 04. Dez. 2006 hat das Niedersächsische Innenministerium als Aufsichtsbehörde die geschlossene Vereinbarung genehmigt und gleichzeitig Auflagen ausgesprochen, die bis Ende 2008 zu erledigen waren. Die Auflagen bezogen sich im Wesentlichen auf Details des inneren Aufbaues der AöR und beinhalteten notwendige redaktionelle Anpassungen der verabschiedeten Satzung an die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit ( NKomZG ). Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18. Dez. 2008 der geänderten Vereinbarung und Satzung zugestimmt.

 

Aufgrund zwischenzeitlich geänderter Rechtsgrundlagen, gemachter Erfahrungen seit der Inbetriebnahme der Leitstelle im Sommer 2012, dem Erlass der Verordnung über kommunale Anstalten ( KomAnstVO ) im Okt. 2013 und der sich daraus ergebenen Konsequenzen sowie des Änderungsbedarfs aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsrates der AöR vom Dez. 2012 zur Harmonisierung und Modernisierung der Alarmierungsinfrastruktur mit dem Aufbau einer einheitlichen POCSAG-Funkalarmierung war eine grundlegende Überarbeitung von Vereinbarung und Satzung erforderlich.

 

Nach dem Vorliegen der KomAnstVO hat die Arbeitsgruppe Recht der AöR in diversen Sitzungen die  Neufassung der Vereinbarung und Satzung der Großleitstelle erarbeitet. Danach erfolgte die Abstimmung mit dem Niedersächsischen Innenministerium um weiteren Änderungsbedarf nach Beteiligung des Verwaltungsrates der Großleitstelle und der Hauptorgane der Trägerkörperschaften zu vermeiden. Die zur Beschlussfassung vorgelegte Fassung der Ver-einbarung und Satzung enthält sämtliche vom MI erbetenen textlichen Anpassungen, so dass keine weiteren Anpassungsbedarfe zu erwarten sind.

 

Auf Wunsch des MI wurden diverse Regelungsinhalte der bisherigen Satzung im Wesentlichen unverändert der Vereinbarung zugeordnet. Nach § 142 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ( NKomVG ) muss die Satzung Bestimmungen über den Namen und Zweck der kommunalen Anstalt, die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und die Höhe des Stammkapitals enthalten. Nach § 3 Abs. 3 Satz 3 NKomZG legen die beteiligten Kommunen im Rahmen der Vereinbarung die Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt fest. In der Satzung sind nach § 3 NKomZG die Rechtsverhältnisse der gemeinsamen kommunalen Anstalt und das Verfahren zur Änderung der Satzung sowie die Verteilung des Anstaltsvermögens und des Anstaltspersonals im Fall der Auflösung der Anstalt zu regeln. Die Vereinbarung enthält darüber hinaus nach dem NKomZG mindestens Bestimmungen über:

 

-          die Verteilung der Anteile am Stammkapital und an Unterstützungsleistungen auf die Träger der gemeinsamen kommunalen Anstalt sowie über das Verfahren, in dem über Unterstützungsleistungen entschieden wird,

 

-          die Verteilung der Sitze im Verwaltungsrat auf die Träger der gemeinsamen kommunalen Anstalt und die Bestimmung des vorsitzenden Mitglieds des Verwaltungsrates,

 

-          die für die Jahresabschlussprüfung zuständige Stelle und

 

-          ein Verfahren, das die gemeinschaftliche Entscheidung der Träger der gemeinsamen kommunalen Anstalt über die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten sicherstellt, die nach den Bestimmungen NKomVG die Kommune gegenüber einer von ihr getragenen kommunalen Anstalt hat, sowie ein Verfahren zur gemeinschaftlichen Bestätigung von Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten nach § 110 Abs. 4 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes.

 

Der Verwaltungsrat der Großleitstelle hat in seiner Sitzung am 05. Mai 2015 beschlossen, die Kreistage der Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Wesermarsch sowie die Stadträte der Städte Delmenhorst und Oldenburg werden gebeten, die Neufassung der Vereinbarung und Satzung der Großleitstelle Oldenburg Land AöR zu beschließen.

 

Die Neufassung der Vereinbarung und Satzung der Großleitstelle Oldenburger Land AöR ist in zwei Fassungen, der reinen Textfassung ( Anlage 1 ) und der Erläuterungsfassung ( Anlage 2 ), in der die Gründe der vorgenommenen Änderungen benannt sind, der Vorlage beigefügt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Textfassung der Vereinbarung und Satzung

Anlage 2: Erläuterungsfassung der Vereinbarung und Satzung