Betreff
Abschluss des Mehrjahressanierungskonzepts I und Stand der planerischen Vorbereitung des Mehrjahressanierungskonzepts II für die Verbreiterung von Kreisstraßen
Vorlage
V-VERK/15/091
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Das im Juni 2010 vom Kreistag beschlossene Mehrjahressanierungskonzept I für die Verbreiterung von Kreisstraßen wurde bis auf den Streckenabschnitt der K 160 von Wachtum bis zur Kreisgrenze des Landkreises Emsland umgesetzt. Die Realisierung dieser Maßnahme ist in diesem Jahr vorgesehen.

 

Im August 2013 wurde dann seitens der Gremien des Landkreises Cloppenburg eine Weiterführung des Mehrjahressanierungskonzepts beschlossen. In diesem Mehrjahressanierungskonzept II wurden insgesamt vier Verbreiterungsmaßnahmen ohne Festlegung einer Reihenfolge aufgenommen. Gleichzeitig wurden die entsprechenden Planungsaufträge erteilt.

 

Für zwei Maßnahmen des Mehrjahressanierungskonzepts II wurde dann im Herbst 2014 beschlossen, diese in 2015 umzusetzen. Hierbei handelt es sich um die K 177 und die K 297. Die beiden weiteren Maßnahmen (K 172 und K 300) werden für die nächsten Jahre beplant und vorbereitet.

 

Der Stand der Planungen für die einzelnen Maßnahmen ist folgender:

 

 

Mehrjahressanierungskonzept I:

 

Ausbau der K 160 von Wachtum bis zur Kreisgrenze Emsland sowie Neubau eines Radweges an der K 160 von Wachtum bis zur L 55

 

Die Fahrbahn der K 160 (Vinner Straße) soll von Wachtum bis zur Grenze des Landkreises Emsland auf einer Länge von ca. 1 km verbreitert werden. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt 5,20 m und soll auf 6,00 m ausgebaut werden. Die Verbreiterung soll auf der südlichen Fahrbahnseite angelegt werden. Die Baureife ist seit dem 14.10.2014 gegeben.

 

Gleichzeitig ist der Neubau eines Radweges von Wachtum bis zur L 55 im Landkreis Emsland vorgesehen.

 

Die Kosten für die Verbreiterung der Fahrbahn werden voraussichtlich 380.000,- € betragen. Für den Radweg wurden die Kosten auf ca. 216.000,- € geschätzt. Für beide Maßnahmen wurden beim Land Fördermittel nach dem NGVFG gestellt. Mit Bescheid vom 23.01.2015 wurde die Bezuschussung des Radweges und mit Bescheid vom 27.01.2015 eine Förderung der Verbreiterungsmaßnahme bewilligt. An den Kosten für den Radweg bis zur Kreisgrenze beteiligt sich der Landkreis Cloppenburg nach den Kriterien des Grundsatzbeschlusses vom 20.02.2007 für den Radwegebau an Kreisstraßen. Der Kostenanteil für den Landkreis beträgt danach 50 % der nicht geförderten Kosten, maximal 25 % der Gesamtkosten. Den Restbetrag finanziert die Stadt Löningen. Die Kosten für den Neubau des Radweges von der Kreisgrenze bis zur L 55 werden nach Abzug der Fördermittel vom Landkreis Emsland getragen.

 

 

Mehrjahressanierungskonzept II

 

Ausbau der K 177 von Bevern bis zur Kreisgrenze Osnabrück

 

Die Fahrbahn der K 177 (Artlandstraße) soll vom Knotenpunkt mit der L 843 in Bevern bis zur Landkreisgrenze zum Landkreis Osnabrück in Höhe des Bünne-Wehdeler-Grenzkanals verbreitert werden. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt 5,20 m bis 5,40 m und soll auf 6,00 m ausgebaut werden. Die Verbreiterung erfolgt zur Westseite der Kreisstraße hin. Baureife ist seit dem 30.10.2014 gegeben.

 

Nach einer ersten Schätzung werden Kosten in Höhe von 1.997.000,- € anfallen. Für diese Baumaßnahme wurden beim Land Fördermittel nach dem NGVFG beantragt. Mit Bewilligungsbescheid vom 23.01.2015 wurde eine Förderung zugesagt.

 

Die Bauarbeiten werden zurzeit ausgeschrieben.

 

Weiterhin werden aktuell die Umlegungsarbeiten an den Versorgungsleitungen durchgeführt. Im Anschluss hieran kann voraussichtlich im Juni 2015 mit den Bauarbeiten begonnen werden.

 

 

Ausbau der K 297 von der B 401 bis Schwaneburg

 

Die Fahrbahn der K 297 (Schwaneburger Straße) soll von der B 401 bis zum Kreuzungsbereich mit den Gemeindestraßen „Am Klärwerk/Lindenweg“ von 5,50 m auf 6,00 m verbreitert werden. Die Verbreiterung soll am Bauanfang aufgrund landschaftspflegerischer Belange auf den ersten ca. 300 m in südwestlicher Richtung erfolgen; danach ist eine Verbreiterung zur Nordostseite vorgesehen.

 

Im Rahmen der Planungen wurde festgestellt, dass der Rahmendurchlass im Zuge des Kanalgrabens unterdimensioniert ist. Diese Änderung erfordert nunmehr eine Umplanung in der Art, dass ein Brückenbauwerk vorzusehen ist. Aufgrund dieser umfangreichen Umplanungsarbeiten verzögert sich der Ausbau der Strecke und verschiebt sich in das Jahr 2016.

 

Es ist beabsichtigt, für diese Baumaßnahme nunmehr ebenfalls Fördermittel nach dem NGVFG zu beantragen.

 

Zu den bisher geschätzten Kosten von ca. 1.334.000,- € werden zusätzliche Kosten für das Brückenbauwerk und für Schutzeinrichtungen anfallen. Die Höhe der Gesamtkosten wird im Rahmen der weiterführenden Planung genauer ermittelt.

 

 

Ausbau der K 172 vom Kreisverkehr in Nutteln in Richtung Cloppenburg

 

Der Ausbau der K 172 soll vom Kreisverkehr in Nutteln bis zur geplanten Südtangente erfolgen. Es ist eine Verbreiterung auf 6,00 m vorgesehen. Der entsprechende Streckenabschnitt weist Breiten von 5,00 m bis 5,50 m auf. Nach einer ersten Schätzung werden Kosten in Höhe von 430.000,- € anfallen, für die ebenfalls eine Bezuschussung durch das Land mit NGVFG-Fördermitteln angestrebt wird.

 

Für eine weitere Planung der Verbreiterung in Richtung Cloppenburg konnte noch keine abschließende Einigung mit der Stadt Cloppenburg, die nördlich der geplanten Südtangente zwei Abbiegespuren plant, erzielt werden.

 

 

Ausbau der K 300 von Augustendorf bis zur L 831 in Neumarkhausen

 

Die Verbreiterung soll von Augustendorf bis zur L 831 in Neumarkhausen erfolgen. Die Fahrbahnbreite beträgt hier 5,00 m und soll auf 6,00 m verbreitert werden. Gleichzeitig soll der parallel zur Fahrbahn verlaufende Radweg saniert werden.

 

Aufgrund der räumlichen Enge in Verbindung mit Anforderungen an den Naturschutz und der Radwegführung gestaltet sich die Planung hier sehr aufwendig. Dies führt dazu, dass eine Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich erst in 2017 erfolgen kann.

 

Die Kosten für diese Maßnahme werden nach einer ersten Schätzung ca. 1.790.000,- € betragen. Auch hier ist vorgesehen, Fördergelder nach dem NGVFG zu beantragen.