Sachverhalt:
Entwicklung:
Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung im Landkreis Cloppenburg wird
seit 2004 mit inzwischen 2 mobilen Überwachungseinheiten und an 12
stationären Standorten mit 3 Kameraeinheiten durchgeführt. Die Standorte
der stationären Überwachungsanlagen befinden sich auf Empfehlung der
Verkehrsunfallkommission im Bereich von Unfallschwerpunkten. Die Unfall-
schwerpunkte haben sich durch diese Maßnahmen erledigt.
Die Verkehrsunfälle der letzten Jahre mit tödlichem Ausgang ( 2012 = 26,
2013 = 13, 2014 = 14 ) zeigen auf, dass die Durchführung von Geschwindig-
keitsüberwachungen im Landkreis Cloppenburg weiterhin dringend erforder-
lich ist. Die Entwicklung des Unfallgeschehens in den vergangenen Jahren
hat gezeigt, dass die schweren Verkehrsunfälle nicht mehr unbedingt zu
Unfallschwerpunkten führen, sondern sich diese über den gesamten Landkreis
verteilen. Durch den Einsatz einer weiteren mobilen Messeinrichtung kann
der Flächendruck im Landkreis erhöht werden um so das Geschwindigkeits-
niveau und damit auch die Anzahl der Unfälle zu reduzieren.
Der Kreisausschuss hat aus den vorgenannten Gründen in seiner Sitzung am
27. Jan. 2015 auf Empfehlung des Verkehrsausschusses beschlossen, eine
weitere mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage einzurichten.
Messungen:
Von den rd. 500 im Landkreis eingerichteten Messstellen befinden sich rd.
150 innerhalb und rd. 350 außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Messungen
werden regelmäßig in Abstimmung mit der Polizei und nach Veröffentlichung
in den Medien in Früh-, Tag-, Spät- und Nachtschichten, in den
sogenannten
Disconächten und gemeinsamen Aktionen mit der Polizei durchgeführt.
Verwarn- und Bußgelder:
2014 waren im Zusammenhang mit der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung
24.028 Verwarn- und 8.148 Bußgeldfälle ( insgesamt 32.176 ) abzuarbeiten.
Bei
der stationären Geschwindigkeitsüberwachung waren es 8.641 Verwarn- und
2.538 Bußgeldfälle ( insgesamt 11.179 ).
Personal:
Die mobile und stationäre Geschwindigkeitsüberwachung wird derzeit mit 11
Vollzeitkräften durchgeführt. Im regelmäßigen Messbetrieb sind 7 Mitarbeiter
eingesetzt. Eine Vollzeitkraft ist nur in der Auswertung und 3 weitere
Mitarbeiter sind in der Auswertung, in Nachtschichten, an den Wochenenden und
zur
Betreuung der stationären Überwachungsanlagen eingesetzt.
Einnahmen und Ausgaben:
Die Überschüsse aus der kostendeckenden Einrichtung Kommunale
Geschwindigkeitsüberwachung werden nach einem Kreistagsbeschluss seit der
Einführung der Geschwindigkeitsüberwachung im Jahre 2004 ausschließlich
für verkehrssichernde Maßnahmen eingesetzt. Nach Abzug der Personal-
( rd. 815.000 € ) und Sachkosten ( rd. 364.000 € ) sind 2014 insgesamt rd.
555.000 € für folgende
Maßnahmen verausgabt worden:
- Fahrsicherheitstraining der Kreisverkehrswacht
für 18- bis 24-jährige
Fahranfänger rd. 25.000 €
- Schutzengelprojekt rd. 80.000 €
- Neubau und Sanierung von Radwegen rd. 450.000 €.
Nicht im Haushaltsjahr verbrauchte Überschüsse werden der Rücklage Kom-
munale Geschwindigkeitsüberwachung zugeführt.
Im Haushaltsjahr 2015 sind bisher für die nachfolgenden Maßnahmen 460.000
€
vorgesehen:
- Fahrsicherheitstraining 50.000 €
- Schutzengelprojekt 110.000 €
- Neubau und Sanierung von Radwegen 300.000 €.
Ausblick auf die Einrichtung einer 3. mobilen Messeinheit:
Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, den Beschluss des Kreisausschusses
vom 27. Jan. 2015 zur Einrichtung einer weiteren mobilen
Geschwindigkeits-
überwachung wie folgt umzusetzen:
- Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Messgerätes LEIVTEC XV3 aufgrund
eines Angebotes der Firma bis
Anfang Mai 2015. Lieferung bis August 2015.
Kosten inkl. MWSt. rd. 50.000 €.
Die Investitionskosten werden durch Ab-
schreibungen wieder vereinnahmt.
- Beschaffung eines geeigneten Fahrzeugs bis zum 01. Sept. 2015. Kosten
für
die Beschaffung und den
erforderlichen Umbau rd. 40.000 €. Die Investitions-
kosten werden durch
Abschreibungen wieder vereinnahmt.
- Im Mittel der Fallzahlen der Vorjahre wird für 2016 als
Berechnungsgrundla-
ge für die Einstellung des
Personals von zunächst 30.000 Verwarngeld- und
10.000 Bußgeldfällen
ausgegangen.
- Einstellung des erforderlichen Messpersonals zum 01. Nov. 2015. Für den
rei-
nen Messbetrieb sind im Ergebnis
3 Vollzeitstellen zu besetzen. Von einer zu-
sätzlichen Stelle in der
Auswertung kann zunächst abgesehen werden. Die
Personalkosten der 3
Vollzeitstellen betragen im Jahr durchschnittlich rd.
126.000 € ( je Vollzeitstelle
rd. 42.000 €; für 2 Monate in 2015 = rd. 21.000 € ).
- Einstellung von zusätzlichen Sachbearbeiterinnen/n in der Bußgeldstelle
zum
01.
Dez. 2015. Bei
den angenommenen Fallzahlen ist im Verwarngeldbereich
die Einstellung einer Teilzeitkraft mit 20
Wo./Std. ( TVÖD 5 ) und im Bußgeldbereich einer Vollzeitkraft ( TVÖD 6 )
erforderlich. Die Personalkosten dieser
Stellen betragen im Jahr durchschnittlich rd.
63.000 € ( Teilzeitstelle rd. 21.000
€, Vollzeitstelle rd. 42.000 €; für 1 Monat
in 2015 = rd. 5.250 € ).
- Der aktive Messbetrieb soll am 01. Januar 2016 beginnen.
- Die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben und Überschüsse in 2016 bleibt
abzuwarten. Es ist jedoch
weiterhin von Überschüssen für Verkehrssiche-
rungsmassnahmen auszugehen.
Finanzierung:
PSP-Element
(Produkt):
Für die
Investitionen:
- Beschaffung
Messsystem LEIVTEC XV3 (PSP-Element I1.100…510., 783110)
= rd. 50.000,00 € und
- Beschaffung eines
Messfahrzeuges (PSP-Element I1.100…510., 783110)
= rd. 40.000,00 €
sind Haushaltsmittel
beantragt. Die Investitionen sind durch Rücklagen der Kommunalen
Geschwindigkeitsüberwachung für verkehrssichernde Maßnahmen abgedeckt.