Betreff
Sachstandsbericht zur Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung 2014 und Ausblick auf die Einrichtung einer weiteren mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Vorlage
V-VERK/15/088
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Entwicklung:

 

Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung im Landkreis Cloppenburg wird seit 2004 mit inzwischen 2 mobilen Überwachungseinheiten und an 12

stationären Standorten mit 3 Kameraeinheiten durchgeführt. Die Standorte

der stationären Überwachungsanlagen befinden sich auf Empfehlung der

Verkehrsunfallkommission im Bereich von Unfallschwerpunkten. Die Unfall-

schwerpunkte haben sich durch diese Maßnahmen erledigt.

 

Die Verkehrsunfälle der letzten Jahre mit tödlichem Ausgang ( 2012 = 26,

2013 = 13, 2014 = 14 ) zeigen auf, dass die Durchführung von Geschwindig-

keitsüberwachungen im Landkreis Cloppenburg weiterhin dringend erforder-

lich ist. Die Entwicklung des Unfallgeschehens in den vergangenen Jahren

hat gezeigt, dass die schweren Verkehrsunfälle nicht mehr unbedingt zu Unfallschwerpunkten führen, sondern sich diese über den gesamten Landkreis verteilen. Durch den Einsatz einer weiteren mobilen Messeinrichtung kann

der Flächendruck im Landkreis erhöht werden um so das Geschwindigkeits-

niveau und damit auch die Anzahl der Unfälle zu reduzieren.

 

Der Kreisausschuss hat aus den vorgenannten Gründen in seiner Sitzung am 27. Jan. 2015 auf Empfehlung des Verkehrsausschusses beschlossen, eine

weitere mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage einzurichten.

 

 

Messungen:

 

Von den rd. 500 im Landkreis eingerichteten Messstellen befinden sich rd. 150 innerhalb und rd. 350 außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Messungen werden regelmäßig in Abstimmung mit der Polizei und nach Veröffentlichung

in den Medien in Früh-, Tag-, Spät- und Nachtschichten, in den sogenannten

Disconächten und gemeinsamen Aktionen mit der Polizei durchgeführt.

 

 

Verwarn- und Bußgelder:

 

2014 waren im Zusammenhang mit der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung

24.028 Verwarn- und 8.148 Bußgeldfälle ( insgesamt 32.176 ) abzuarbeiten. Bei

der stationären Geschwindigkeitsüberwachung waren es 8.641 Verwarn- und

2.538 Bußgeldfälle ( insgesamt 11.179 ).

 

 

Personal:

 

Die mobile und stationäre Geschwindigkeitsüberwachung wird derzeit mit 11 Vollzeitkräften durchgeführt. Im regelmäßigen Messbetrieb sind 7 Mitarbeiter eingesetzt. Eine Vollzeitkraft ist nur in der Auswertung und 3 weitere Mitarbeiter sind in der Auswertung, in Nachtschichten, an den Wochenenden und zur

Betreuung der stationären Überwachungsanlagen eingesetzt.

 

 

Einnahmen und Ausgaben:

 

Die Überschüsse aus der kostendeckenden Einrichtung Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung werden nach einem Kreistagsbeschluss seit der Einführung der Geschwindigkeitsüberwachung im Jahre 2004 ausschließlich

für verkehrssichernde Maßnahmen eingesetzt. Nach Abzug der Personal-

( rd. 815.000 € ) und Sachkosten ( rd. 364.000 € ) sind 2014 insgesamt rd.

555.000 € für folgende Maßnahmen verausgabt worden:

 

- Fahrsicherheitstraining der Kreisverkehrswacht

  für 18- bis 24-jährige Fahranfänger                                                    rd.   25.000 €

- Schutzengelprojekt                                                                               rd.   80.000 €

- Neubau und Sanierung von Radwegen                                            rd. 450.000 €.

 

Nicht im Haushaltsjahr verbrauchte Überschüsse werden der Rücklage Kom-

munale Geschwindigkeitsüberwachung zugeführt.

 

Im Haushaltsjahr 2015 sind bisher für die nachfolgenden Maßnahmen 460.000 €

vorgesehen:

 

- Fahrsicherheitstraining                                                                                 50.000 €

- Schutzengelprojekt                                                                                    110.000 €

- Neubau und Sanierung von Radwegen                                                 300.000 €.

 

 

 

 

Ausblick auf die Einrichtung einer 3. mobilen Messeinheit:

 

Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, den Beschluss des Kreisausschusses

vom 27. Jan. 2015 zur Einrichtung einer weiteren mobilen Geschwindigkeits-

überwachung wie folgt umzusetzen:

 

- Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Messgerätes LEIVTEC XV3 aufgrund

  eines Angebotes der Firma bis Anfang Mai 2015. Lieferung bis August 2015.

  Kosten inkl. MWSt. rd. 50.000 €. Die Investitionskosten werden durch Ab-

  schreibungen wieder vereinnahmt.

 

- Beschaffung eines geeigneten Fahrzeugs bis zum 01. Sept. 2015. Kosten für

  die Beschaffung und den erforderlichen Umbau rd. 40.000 €. Die Investitions-

  kosten werden durch Abschreibungen wieder vereinnahmt.

 

- Im Mittel der Fallzahlen der Vorjahre wird für 2016 als Berechnungsgrundla-

  ge für die Einstellung des Personals von zunächst 30.000 Verwarngeld- und

  10.000 Bußgeldfällen ausgegangen.

 

- Einstellung des erforderlichen Messpersonals zum 01. Nov. 2015. Für den rei-

  nen Messbetrieb sind im Ergebnis 3 Vollzeitstellen zu besetzen. Von einer zu-

  sätzlichen Stelle in der Auswertung kann zunächst abgesehen werden. Die

  Personalkosten der 3 Vollzeitstellen betragen im Jahr durchschnittlich rd.

  126.000 € ( je Vollzeitstelle rd. 42.000 €; für 2 Monate in 2015 = rd. 21.000 € ).

 

- Einstellung von zusätzlichen Sachbearbeiterinnen/n in der Bußgeldstelle zum

01.    Dez. 2015. Bei den angenommenen Fallzahlen ist im Verwarngeldbereich

die Einstellung einer Teilzeitkraft mit 20 Wo./Std. ( TVÖD 5 ) und im Bußgeldbereich einer Vollzeitkraft ( TVÖD 6 ) erforderlich. Die Personalkosten dieser

Stellen betragen im Jahr durchschnittlich rd. 63.000 € ( Teilzeitstelle rd. 21.000

€, Vollzeitstelle rd. 42.000 €; für 1 Monat in 2015 = rd. 5.250 € ).

 

- Der aktive Messbetrieb soll am 01. Januar 2016 beginnen.

 

- Die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben und Überschüsse in 2016 bleibt

  abzuwarten. Es ist jedoch weiterhin von Überschüssen für Verkehrssiche-

  rungsmassnahmen auszugehen.

 

 


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt):

 

Für die Investitionen:

- Beschaffung Messsystem LEIVTEC XV3 (PSP-Element I1.100…510., 783110)

  = rd. 50.000,00 € und

- Beschaffung eines Messfahrzeuges (PSP-Element I1.100…510., 783110)

  = rd. 40.000,00 €

sind Haushaltsmittel beantragt. Die Investitionen sind durch Rücklagen der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung für verkehrssichernde Maßnahmen abgedeckt.