Betreff
Rechtliche Anpassungen der Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund
Vorlage
V-KA/15/241
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die 1. Änderungsvereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Mitbenutzung der mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlage im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels in der vorliegenden Form zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund von rechtlichen Änderungen durch das Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) hat das Niedersächsische Innenministerium den Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund aufgefordert, die mit verschiedenen Kommunen geschlossenen Zweckvereinbarungen über die mechanisch-biologische Behandlung von Restabfällen im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels anzupassen. Diese rechtlichen Anpassungen betreffen auch die mit dem Landkreis Cloppenburg geschlossene Zweckvereinbarung vom 26.08.2003.

 

Die vom Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund vorgelegte 1. Änderungsvereinbarung beinhaltet neben Änderungen in der Bezeichnung und der Präambel der Vereinbarung (Ziffern 1 und 2) insbesondere die gem. § 6 Abs. 2 NKomZG zu regelnden Voraussetzungen und die Folgen einer Auflösung durch alle Beteiligten oder einer Kündigung durch einen einzelnen Beteiligten (Ziffern 3 und 4) Diese Regelungen waren bei Abschluss der Vereinbarung nicht gefordert und demzufolge nicht getroffen worden.

 

Eine Synopse der bisherigen und der neuen Passagen der Zweckvereinbarung und der Text der 1. Änderungsvereinbarung liegen an. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat die 1. Änderungsvereinbarung am 03.03.2015 beschlossen.