Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
empfohlen zu beschließen, die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Verringerung
der Zahl der Kreistagsabgeordneten um 6 für die Wahlperiode 2016-2021 in der
vorliegenden Form zu erlassen.
Sachverhalt:
Für die Wahlperiode 2011-2016 hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 01.10.2009 eine Satzung über die Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten beschlossen.
Für die Wahlperiode 2016-2021 hat die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 10.01.2015 beantragt, die Zahl der Kreistagsabgeordneten um 6 zu verringern (Anlage 1).
Gemäß § 46 Abs. 2 NKomVG beträgt die Anzahl der Kreistagsabgeordneten in Landkreisen mit 150.001 bis 175.000 Einwohnerinnen und Einwohner 54. Nach § 46 Abs. 4 NKomVG ist eine Reduzierung der Zahl um 2, 4 oder 6 möglich. Diese Entscheidung muss durch Satzung spätestens 18 Monate vor Ende der Wahlperiode getroffen werden. Letztmöglicher Termin für den Satzungsbeschluss ist damit der 30.04.2015.
Als Anlage 2 ist eine entsprechende Satzung im Entwurf beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Antrag CDU-Fraktion
Anlage 2 – Entwurf Satzung