Betreff
Antrag der Förderschulen des Landkreises Cloppenburg auf Anhebung des Kochgeldzuschusses ab dem Haushaltsjahr 2015 sowie Einrichtung eines Sonderetats für Hygieneartikel für die Förderschulen "Geistige Entwicklung" in Friesoythe und Löningen
Vorlage
V-SCHUL/14/068
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Bezüglich des Sachverhaltes wird auf den zu diesem TOP anliegenden Antrag der Förderschulen des Landkreises Cloppenburg verwiesen.

 

Der Kochgeldzuschuss für die Förderschulen wurde mit Beschluss des Kreisausschusses vom 10.09.2002 ab dem Haushaltsjahr 2003 von 0,77 € je Schülerin/Schüler auf 1,00 € angehoben.

 

Die Förderschulen beantragen nunmehr eine Anhebung des Kochgeldzuschusses ab dem Haushaltsjahr 2015 von 1,00 EUR auf 1,50 €. Begründet wird die beantragte Kochgelderhöhung unter anderem mit dem Preisanstieg im Bereich Lebensmittel (siehe Antrag in der Anlage).

 

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2014 würden Mehrkosten in Höhe von 6.750,00  entstehen.

 

 

Ausgabeverhalten der Förderschulen seit 2003:

HHJahr                Ansatz                 Ausgaben

 

2003                17.100,00 €                 10.000,24 €

2004                15.700,00 €                   9.168,00 €

2005                13.100,00 €                   9.845,00 €

2006                12.600,00 €                   9.536,00 €

2007                11.700,00 €                   7.312,00 €

2008                12.900,00 €                   6.660,00 €

2009                10.600,00 €                   6.522,00 €

2010                11.300,00 €                   7.300,00 €

2011                12.000,00 €                   6.999,00 €

2012                12.200,00 €                   6.595,00 €

2013                13.800,00 €                   7.485,00 €

2014                13.500,00 €                   6.189,00 € (Stand: 30.09.2014)

 

 

Die Minderausgaben ergeben sich dadurch, dass aus schulischen Gründen nicht alle SchülerInnen am Kochunterricht teilgenommen haben, der Haushaltsansatz jedoch für alle SchülerInnen die Teilnahme am Kochunterricht berücksichtigt.

 

Die Förderschulen „Maximilian-Kolbe-Schule“ in Löningen und „Elisabethschule“ in Friesoythe beantragen für die Klassen im Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ die Einrichtung eines Sonderetats für die Anschaffung von Hygieneartikeln.

 

Zur Begründung wird ebenfalls auf den dieser Vorlage beigefügten Antrag der Förderschulen verwiesen.

 

Beantragt werden 0,30 € je SchülerIn und Woche, sodass bei 37 Wochen und den derzeit vorhandenen Schülerzahlen für den Haushalt 2015 insgesamt 1.021,20 € zu veranschlagen wären.

 

Der Erhöhungsbetrag des Kochgeldes sowie der Betrag für den Sonderetat wurden bei der Haushaltsaufstellung 2015 berücksichtigt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Erhöhung des Kochgeldzuschusses von 1,00 € je SchülerIn auf 1,50 € je SchülerIn ab dem Haushaltsjahr 2015 sowie die Einrichtung eines Sonderetats für die Anschaffung von Hygieneartikeln für die Förderschulen Maximilian-Kolbe-Schule Löningen und Elisabethschule Friesoythe in Höhe von 0,30 € je SchülerIn und Woche ab dem Haushaltsjahr 2015 werden unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse beschlossen.