Betreff
Taxenverordnung des Landkreises Cloppenburg und Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg vom 18. Oktober 2007; hier: 4. Änderung der Verordnung über einen Taxentarif, 4. Änderung des Anhangs zur Taxenverordnung
Vorlage
V-VERK/14/081
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der 4. Änderung der Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg und der 4. Änderung des Anhangs zur Taxenverordnung vom 18. Okt. 2007 zum 01. April 2015 wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 18. Oktober 2007 wurde im Landkreis Cloppenburg zum 01. November 2007 erstmals eine Taxenverordnung und eine Verordnung über einen Taxentarif erlassen. Die letzte Tarifanpassung (Erhöhung der Taxentarife um ca. 10 %) erfolgte mit Beschluss des Kreistages vom 06. Mai 2014 zum 01. Juli 2014.

 

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Oldenburg, beantragte mit Schreiben vom 17. Sept. 2014 im Auftrage seiner Mitglieder eine Änderung der Taxentarife zum 01. Januar 2015. Gleichlautende Anträge wurden auch in den Landkreisen Ammerland, Oldenburg und Vechta gestellt.

 

Der Gesamtverband begründet den Antrag mit der Einführung des Mindestlohnes von 8,50 €/Std. zum 01. Januar 2015. Zur Zeit liege der durchschnittliche Stundenlohn zwischen 5,50 € und 6,50 €. Eine Kurzfassung eines Gutachtens über die Kostenentwicklung im Taxengewerbe bei Anhebung der Lohnkosten auf den Mindestlohn von 8,50 €/Std. ist dem Antrag beigefügt. Die vom Gesamtverband beantragten Tariferhöhungen liegen durchschnittlich im Bereich von 25 %.

 

Am 25. Nov. 2014 fand im Kreishaus ein Abstimmungsgespräch über den vorliegenden Antrag mit den Nachbarlandkreisen Ammerland, Oldenburg und Vechta statt. Man war sich einig, dass das im vergangenen Jahr vereinbarte Tarifsystem beibehalten werden soll und der Antrag des Gesamtverbandes eine zu hohe Steigerung der Tarife beinhaltet; dies auch unter Berücksichtigung der zum 01. Juli 2014 vorgenommen Tariferhöhung um ca. 10 %.

 

Die Landkreisvertreter vertraten übereinstimmend die Auffassung, dass eine Erhöhung der Taxentarife bis zu 16 % als ausreichend angesehen wird, die geforderten Mindestlöhne zu zahlen. Die Anpassung der einzelnen Tarife ist in der Anlage 1 – Synopse dargestellt.

 

Das Amt für Mess- und Eichwesen Niedersachsen in Hannover hat den beabsichtigten Tarifänderungen zugestimmt. Da zwischen der Veröffentlichung der Tarifänderungen und dem Inkrafttreten der geänderten Verordnung 6 Wochen liegen sollen, können die zu ändernden Tarife zum 01. April 2015 in Kraft treten

(siehe Anlage 2 – 4. Änderung der Verordnung über einen Taxentarif).

 

Die Anfahrtspauschale für eine Beförderungsfahrt außerhalb der Betriebssitz-

gemeinde soll mit der 4. Änderung der Verordnung gestrichen werden; sie ist in keiner Tarifverordnung der Nachbarlandkreise mehr enthalten ( aus § 2 Abs. 1 e wird § 2 Abs. 1 d ). Zusätzlich soll der § 2 um einen Abs. 9 für eine Erläuterung zu Großraumtaxen erweitert werden ( siehe Anlage 2 ).

 

Eine 4. Änderung des Anhangs zur Taxenverordnung ( Anlage 3 ) ist erforderlich da mit Zustimmung der Gemeinde Saterland

- der Karneval in Ramsloh im Anhang zur Taxenverordnung auf den Sonntag

  ( ohne zeitliche Begrenzung ) beschränkt

werden soll.


Anlagenverzeichnis:

 

Synopse Taxentarif – Kostenvergleich 2015

4. Änderung der Verordnung über einen Taxentarif

4. Änderung Anhang Taxenverordnung