Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der 4. Änderung der Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis
Cloppenburg und der 4. Änderung des Anhangs zur Taxenverordnung vom 18. Okt.
2007 zum 01. April 2015 wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Kreistages vom 18. Oktober 2007 wurde im Landkreis
Cloppenburg zum 01. November 2007 erstmals eine Taxenverordnung und eine
Verordnung über einen Taxentarif erlassen. Die letzte Tarifanpassung (Erhöhung
der Taxentarife um ca. 10 %) erfolgte mit Beschluss des Kreistages vom 06. Mai
2014 zum 01. Juli 2014.
Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe
Oldenburg, beantragte mit Schreiben vom 17. Sept. 2014 im Auftrage seiner
Mitglieder eine Änderung der Taxentarife zum 01. Januar 2015. Gleichlautende
Anträge wurden auch in den Landkreisen Ammerland, Oldenburg und Vechta gestellt.
Der Gesamtverband begründet den Antrag mit der Einführung des
Mindestlohnes von 8,50 €/Std. zum 01. Januar 2015. Zur Zeit liege der
durchschnittliche Stundenlohn zwischen 5,50 € und 6,50 €. Eine Kurzfassung
eines Gutachtens über die Kostenentwicklung im Taxengewerbe bei Anhebung der
Lohnkosten auf den Mindestlohn von 8,50 €/Std. ist dem Antrag beigefügt. Die
vom Gesamtverband beantragten Tariferhöhungen liegen durchschnittlich im
Bereich von 25 %.
Am 25. Nov. 2014 fand im Kreishaus ein Abstimmungsgespräch über den
vorliegenden Antrag mit den Nachbarlandkreisen Ammerland, Oldenburg und Vechta
statt. Man war sich einig, dass das im vergangenen Jahr vereinbarte Tarifsystem
beibehalten werden soll und der Antrag des Gesamtverbandes eine zu hohe
Steigerung der Tarife beinhaltet; dies auch unter Berücksichtigung der zum 01.
Juli 2014 vorgenommen Tariferhöhung um ca. 10 %.
Die Landkreisvertreter vertraten übereinstimmend die Auffassung, dass
eine Erhöhung der Taxentarife bis zu 16 % als ausreichend angesehen wird, die
geforderten Mindestlöhne zu zahlen. Die Anpassung der einzelnen Tarife ist in
der Anlage 1 – Synopse dargestellt.
Das Amt für Mess- und Eichwesen Niedersachsen in Hannover hat den
beabsichtigten Tarifänderungen zugestimmt. Da zwischen der Veröffentlichung der
Tarifänderungen und dem Inkrafttreten der geänderten Verordnung 6 Wochen liegen
sollen, können die zu ändernden Tarife zum 01. April 2015 in Kraft treten
(siehe Anlage 2 – 4. Änderung der Verordnung über einen Taxentarif).
Die Anfahrtspauschale für eine Beförderungsfahrt außerhalb der
Betriebssitz-
gemeinde soll mit der 4. Änderung der Verordnung gestrichen werden; sie
ist in keiner Tarifverordnung der Nachbarlandkreise mehr enthalten ( aus § 2
Abs. 1 e wird § 2 Abs. 1 d ). Zusätzlich soll der § 2 um einen Abs. 9 für eine
Erläuterung zu Großraumtaxen erweitert werden ( siehe Anlage 2 ).
Eine 4. Änderung des Anhangs zur Taxenverordnung ( Anlage 3 ) ist
erforderlich da mit Zustimmung der Gemeinde Saterland
- der Karneval in Ramsloh im Anhang zur Taxenverordnung auf den Sonntag
( ohne zeitliche Begrenzung )
beschränkt
werden soll.
Anlagenverzeichnis:
Synopse Taxentarif – Kostenvergleich 2015
4. Änderung der Verordnung über einen Taxentarif
4. Änderung Anhang Taxenverordnung